Viele Beschäftigte sehen trotz gestiegenem Mindestlohn kein Plus auf ihrem Konto. Der Grund dafür sind moralisch fragwürdige Arbeitgebertricks.
Das Wichtigste in Kürze:
- Mindestlohn-Kompensation: Viele Unternehmen umgehen die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro, indem sie die Arbeitszeit kürzen. Beschäftigte berichten von reduzierten Schichten und kürzeren Öffnungszeiten, was das Monatsgehalt trotz gestiegenem Stundenlohn konstant hält.
- Abläufe: Vor- und Nachbereitungszeiten werden in die reguläre Schicht verlagert. Tätigkeiten wie Kasse machen, Regale einräumen oder Putzen gelten nicht länger als zusätzliche Arbeitszeit, wodurch faktisch weniger bezahlt wird.
- Statuswechsel: In manchen Fällen werden Beschäftigte in scheinbare Selbstständigkeit gedrängt oder mit Stück- und Akkordlohn vergütet. Auch Zuschläge für Abend- und Wochenendarbeit entfallen teils.
- Folgen: Am Monatsende bleibt für viele trotz neuer Untergrenze nicht mehr übrig. Verbände sehen ein verbreitetes Problem und berichten von zahlreichen Betroffenen, die anonym bleiben wollen.

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Arbeitnehmer um den Lohn geprellt
Seit dem 1. Januar 2026 greift in Deutschland die Mindestlohnerhöhung von 1,08 Euro. Damit steht Arbeitnehmern laut Gesetz nun eine Vergütung von mindestens 13,90 Euro pro Stunde zu. In der Praxis sieht die Sache aber anders aus. Laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) würden nämlich viele Unternehmen alles daransetzen, den Mindestlohn zu ihren Gunsten auszuhebeln. Rund zwei Millionen Beschäftigte wären davon betroffen.
Besonders tangiert von Mindestlohnbetrugsversuchen sind die Niedriglohn-Branchen wie das Baugewerbe, die Gebäudereinigung, der Einzelhandel sowie Hotels und Gaststätten. Auch bestimmte Personenkreise wie Leiharbeiter, Minijobber und Menschen mit einem niedrigen Bildungsabschluss haben oft das Nachsehen.
Die Tricks der Arbeitgeber
So erleben die betroffenen Arbeitnehmer, dass die rechnerische Erhöhung des Mindestlohns durch organisatorische Maßnahmen verpufft. Häufige Muster sind die Kürzung der Wochenarbeitsstunden von zum Beispiel 40 auf 37, das Streichen bezahlter Vor- und Nachbereitungszeiten (wie Aufräumarbeiten und Inventur), neue Bewertungen innerbetrieblicher Wege und Umkleidezeiten und längere Pausen ohne Bezahlung. Teilweise werden auch Zuschläge reduziert oder Kost und Logis stärker angerechnet.
Strafbare Scheinselbständigkeit
Zusätzlich treten Fälle auf, in denen Menschen in eine scheinbare Selbstständigkeit wechseln und pauschal entlohnt werden. In Sachsen-Anhalt musste sich ein Arbeitgeber vor Gericht verantworten. Der Bauunternehmer beschäftigte nach eigenen Angaben ausschließlich Selbstständige. Nachdem die Verhandlung ergab, dass es sich bei den Mitarbeitern um abhängige Beschäftigung handelte, wurde ihr Chef zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Folgen für die Beschäftigten
Die nominelle Mindestlohn-Erhöhung wird demnach durch andere Stellschrauben neutralisiert. In der Summe bleibt das Monatseinkommen dann identisch oder sinkt sogar leicht. Für Unternehmen sind solche Anpassungen kurzfristig ein Kostenpuffer, für Arbeitnehmer bedeuten sie weniger planbares Einkommen und wachsende Unsicherheit. Betroffene sind in der Zwickmühle: „Meist möchten Beschäftigte aus Scham oder Angst vor dem Arbeitsplatzverlust für die Öffentlichkeit anonym bleiben“, so der DGB.
Wer glaubt, dass vertraglich geschuldete Zeiten, Zuschläge oder die Eingruppierung nicht korrekt behandelt werden, sollte Unterlagen sammeln und sich juristisch beraten lassen. Dokumentierte Schichtpläne, Tätigkeitsprofile und Lohnabzüge sind für eine Klärung entscheidend. Zudem bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Mindestlohn-Hotline unter der Rufnummer 030 60280028 an.
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Stand: 19.01.2026
Quellen:

