Kündigung von Erzbistum für mitgenommenen Bürostuhl ist unwirksam

Erzbistum Köln verliert Rechtsstreit um Kündigung

Eine Mitarbeiterin des Kölner Erzbischofs Rainer Maria Woelki hatte einen Bürostuhl mit nach Hause genommen. Eine fristlose Kündigung war die Folge. Die Frau reichte eine Kündigungsschutzklage ein und bekam Recht (Az. 16 Ca 4198/21).

Kündigung von Erzbistum für mitgenommenem Bürostuhl unwirksam

Der Fall der ehemaligen Justiziarin

Die fristlose Kündigung erhielt die ehemalige Justiziarin, nachdem sie zu Beginn der Pandemie einen ergonomischen Bürostuhl für ihre Tätigkeit im Homeoffice mit nach Hause genommen hatte. Das Erzbistum Köln hatte sie zudem im Sommer 2021 in den Ruhestand versetzt. Denn sie sei dauerhaft dienstunfähig. Gegen die Kündigung reichte die Betroffene eine Kündigungsschutzklage ein.

Zudem verlangte sie unabhängig des Streits um die Kündigung ein Schmerzensgeld für die jahrelange Arbeit mit Akten zu Fällen von sexuellem Kindesmissbrauch.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln

Das Gericht gab der Klägerin Recht. Zwar sei die Mitnahme des Bürostuhls eine Pflichtverletzung, sie reiche aber nicht für eine fristlose Kündigung. Das Erzbistum habe dem Homeoffice Vorrang eingeräumt, aber keine notwendige Ausstattung bereitgestellt.

Zudem sah das Gericht auch die Versetzung in den Ruhestand als unwirksam an. Es lag nur eine mehrere Monate alte Stellungnahme des Vertrauensarztes vor. Dies habe dem Gericht zufolge nicht gereicht. Das Erzbistum hätte dafür eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht.

Beim Thema Schmerzensgeld entschied das Gericht, dass der Klägerin keins zusteht. Denn die Aufarbeitung sei notwendig gewesen. Die Belastungen, die damit auf die Mitarbeiter zukam, sei unvermeidbar gewesen. Die Klägerin hätte beim Erzbistum um notwendige Unterstützung bitten können.

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Quellen: faz.de, lto.de

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