Kündigung nach Kirchenaustritt? Aktueller Fall wird vor dem EuGH entschieden

Darf ein kirchlicher Arbeitgeber einem Mitarbeiter wegen Kirchenaustritts kündigen?

Fälle wie diese wurden bereits vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Dabei überwiegt der Tenor, dass allein ein Kirchenaustritt noch keinen Grund für eine Kündigung darstellen darf.

Warum ist die Kündigungshürde hoch?

In einem aktuellen Fall argumentierte die Generalanwältin Laila Medina vor dem EuGH, dass die Kündigung eines Beschäftigten nur aufgrund seines Kirchenaustritts eine Diskriminierung wegen der Religion darstellt.

Was gilt stattdessen als nicht kirchenkonformes Arbeitnehmerverhalten?

Eine Kündigung könnte vor Gericht Bestand haben, wenn ein Mitarbeiter Aussagen tätigen oder Handlungen vollziehen würde, die nicht mit den Werten der Kirche in Einklang stehen.

Bundesarbeitsgericht wendet sich an den Europäischen Gerichtshof

Kirchliche Arbeitgeber können nicht ohne Weiteres ihren Mitarbeitern kündigen, wenn diese beschlossen haben, aus der Religionsgemeinschaft auszutreten. Schon häufiger in der Vergangenheit und auch in einem aktuellen Fall aus Deutschland wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) zu Rate gezogen.

Kündigung nach Kirchenaustritt
FrankHH / shutterstock.com

Fristlose Kündigung einer Schwangerschaftsberaterin

Eine seit 2006 bei einem Verein der katholischen Kirche für Schwangerschaftsfragen zuständige Sozialpädagogin trat im Jahr 2013 aus der Kirche aus, während sie noch bis 2019 aufgrund von Elternzeit freigestellt war. Nach ihrer Rückkehr in den Job legte ihr der Arbeitgeber den Wiedereintritt in die Kirche nahe. Da diese Bemühungen erfolglos blieben, kündigte er das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich zum 31. Dezember 2019.

Diskriminierungsvorwürfe gegen die katholische Kirche

Gegen die Kündigung ging die Pädagogin bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG), das sich wiederum an den EuGH wendete. Die Generalanwältin Laila Medina kam am 10. Juli 2025 in ihrem Schlussantrag zu der Auffassung, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers durch eine katholische Organisation wegen eines Kirchenaustritts als Diskriminierung wegen der Religion aufzufassen und damit nicht gerechtfertigt sei.

So würde eine solche Kündigung nur Mitarbeiter ereilen können, die zuvor katholische Kirchenmitglieder gewesen sind. Und auch wenn laut Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie grundsätzlich eine Ungleichbehandlung von Kirchen- und Nicht-Kirchenmitgliedern bei kirchlichen Arbeitgebern erlaubt ist, müsste die Bewertung in diesem Fall anders ausfallen.

Insbesondere, so die Generalanwältin, weil in der Schwangerenberatung bei der Caritas nicht nur katholische, sondern auch evangelische Frauen beschäftigt waren. Da die Konfessionszugehörigkeit demnach keine Rolle für das Arbeitnehmerprofil darstelle, dürfe wegen eines Austritts aus der katholischen Kirche auch keine Kündigung ausgesprochen werden.

Kirchenaustritt ist kein Verstoß gegen den Wertekanon

Allgemein sollte den Beschäftigten bewusst sein, dass sie nicht gegen das Ethos der Kirche und ihre Werte und Grundprinzipien handeln dürfen. Allein ein Kirchenaustritt rechtfertige diese Annahme laut Medina jedoch nicht. Das Urteil der Richter des EuGH sowie die anschließende Bewertung des BAG stehen noch aus.

Hebamme darf weiter tätig sein

Fälle wie diese sind keine Seltenheit. Bereits im Zuge der Kündigungsschutzklage einer Hebamme, die wegen ihres Austritts aus der katholischen Kirche vor die Tür gesetzt wurde, holte das Bundesarbeitsgericht den EuGH an Bord.

Der Arbeitnehmerin wurde gekündigt, obwohl der vor der Anstellung erfolgte Kirchenaustritt im Bewerbungsgespräch gar nicht thematisiert wurde und die Frau ihre fehlende Religionszugehörigkeit auch im Personalbogen angegeben hatte.

Vor der großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs lenkte der Arbeitgeber bereits nach der mündlichen Verhandlung ein, womit die Kündigung durch das folgende Anerkenntnisurteil des BAG vom 14. Dezember 2023 unwirksam wurde (Aktenzeichen 2 AZR 130/21).

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Quelle: haufe.de

 

 

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