Kündigung vor Arbeitsantritt

Kündigung vor Arbeitsbeginn: Geht das?

Nicht selten kommt es vor, dass man einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hat und dann kommt doch noch ein besseres Jobangebot um die Ecke. Aber kann man den bereits angenommen Job vor Antritt noch kündigen?

bild kuendigung vor arbeitsantritt 1

Oftmals kommt es vor, dass Arbeitnehmer bei der Jobsuche viele Bewerbungen parallel laufen haben. Bekommt man eine Zusage, muss es meistens schnell gehen und der potenzielle Arbeitgeber möchte einen unterschriebenen Arbeitsvertrag haben. Das ist häufig eine Zwickmühle. Unterschreibt man oder wartet man lieber noch, ob noch weitere Zusagen kommen?

Wer einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt, sollte unbedingt genau prüfen, was er da unterschreibt. Dies gilt generell und in so einem Fall auch insbesondere für die Voraussetzungen für die Kündigung vor dem Arbeitsantritt. Es kann nämlich sein, dass eine ordentliche Kündigung vor Beginn der Arbeit im Vertrag ausgeschlossen wird. Eine weitere Möglichkeit ist der Beginn der Kündigungsfrist ab dem Zeitpunkt des abgemachten Arbeitsbeginns. In beiden Fällen muss der neue Arbeitnehmer die Arbeit antreten. Zudem können Arbeitgeber auch eine mögliche Vertragsstrafe im Arbeitsvertrag festlegen, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht antritt oder nicht ordnungsgemäß beendet. Diese muss allerdings angemessen sein und im Zweifelsfall vor Gericht im Einzelfall geprüft werden. In der Regel gilt aber bei einer Probezeit ein halbes Bruttomonatsgehalt als angemessen.

Gibt es im Arbeitsvertrag keiner dieser Klauseln, muss dennoch die Kündigungsfrist eingehalten werden. Wie lang diese ist, hängt davon ab, ob sie im Arbeitsvertrag geregelt ist. Ist im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist festgehalten, muss der Arbeitnehmer diese einhalten. Ist dort keine Kündigungsfrist festgelegt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) § 622. Diese beträgt in der Probezeit zwei Wochen. Ist keine Probezeit vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats.

Möchten Arbeitnehmer den Job vor Arbeitsbeginn kündigen, sollten sie demnach schauen, ob das mit der Kündigungsfrist vorab möglich ist. Anderenfalls muss der Arbeitnehmer bei der Arbeit erscheinen. Sonst droht ein Schadensersatz. Aber egal, wie man die Sache dreht und wendet, unschön ist eine Kündigung vor Dienstantritt meist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. In so einem Fall kann es daher ratsam sein, mit dem Arbeitgeber das Gespräch und eine faire Lösung zu suchen. Ein Aufhebungsvertrag oder ein späterer Arbeitsbeginn könnten dabei Optionen sein.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!

Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Sie haben eine Kündigung bekommen und möchten nun eine angemessene Abfindung erhalten? Mit Gefeuert.de geht das jetzt ohne Kostenrisiko! Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen