Entspannt ins neue Jahr
Privat- und Arbeitsleben sind in Zeiten von Corona eng miteinander verbunden. Viele Beschäftigte sind vermehrt im Homeoffice. Wie soll man da zwischen den Jahren ausspannen?
Die Weihnachtszeit sollte eigentlich eine erholsame und besinnliche Zeit sein. Für die meisten Menschen steht sie aber eher mit viel Stress und Hektik in Verbindung. Häufig bleibt zudem einiges an Arbeit im Job liegen. Christine Syrek, Professorin für Wirtschaftspsychologie an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, erklärte gegenüber der WirtschaftsWoche, dass sich Arbeitnehmer, sollte sie die unerledigte Arbeit wirklich beschäftigten, nochmal an die Arbeit setzten sollten, um Dinge abzuschließen. Eine weitere Möglichkeit sei es, sich einen Plan zu machen, wann und wie man die Arbeit erledigen will. Das führe zu einer gedanklichen Entlastung und man könne sich besser entspannen.
Wer sich Aufgaben für die Zeit zwischen den Jahren vornimmt, sollte realistisch bleiben. Ziele, die man erfüllen kann, geben ein gutes Gefühl. Wichtig sei es, dass man sich nicht übernimmt und zwischen den Jahren eine gute Balance zwischen Arbeit und Entspannung schafft.
Hilfreich kann es zudem sein, die Arbeitsmaterialien beiseitezuräumen. So kann man das Homeoffice wieder zu seinem privaten Zuhause werden lassen. Nutzen Sie also das Ende des Jahres, um etwas neue Energie für 2022 zu tanken. Vielleicht hilft auch eine komplette Neugestaltung des Arbeitsplatzes zu Hause.
Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!
Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung
Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.
Quelle: wiwo.de