Das sollten Sie zum Thema Weihnachtsgeld wissen
Einige Unternehmen zahlen ihren Beschäftigten Weihnachtsgeld. Oftmals ist diese Sonderzahlung beim Gehalt im November oder im Dezember dabei. Doch hat man darauf einen Anspruch und was passiert im Fall einer Kündigung?
Grundsätzlich haben Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Form von Weihnachtsgeld. Allerdings können sich aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag sowie einer Betriebsvereinbarung Ansprüche ergeben.
Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte betriebliche Übung. Hat der Arbeitgeber mindestens die letzten drei Jahre Weihnachtsgeld in gleicher Höhe oder nach einer gleichen Berechnungsmethode gezahlt, kann sich daraus eine betriebliche Übung und damit ein Rechtsanspruch ergeben. Dieser ist dann als ungeschriebener Bestandteil des Arbeitsvertrags anzusehen. Dies kann der Arbeitgeber verhindern, indem er einen Freiwilligkeitsvorbehalt ausspricht.
Unter betrieblicher Übung versteht man regelmäßige Wiederholungen bestimmte gleichförmiger Verhaltensweisen oder auch Zahlungen des Arbeitgebers. Das führt dazu, dass Beschäftigte darauf vertrauen können, dass der Arbeitgeber auch zukünftig so handelt.
Erhalten Beschäftigte Weihnachtsgeld und werden kurz darauf gekündigt, müssen sie es in der Regel nur zurückzahlen, wenn dies ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist.
Übrigens gilt, dass Arbeitnehmer in Teilzeit nicht vom Weihnachtsgeld ausgeschlossen werden dürfen. Das würde zum einen gegen das Gleichbehandlungsgesetz und zum anderen gegen § 4 Abs. 1 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetz verstoßen.
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Quelle: merkur.de