Darf man während der Kündigungsfrist woanders arbeiten?

Jobwechsel nach Kündigung

Unzufriedenheit am Arbeitsplatz hilft weder dem Beschäftigten noch dessen Arbeitgeber. Hält der Zustand an, besteht Handlungsbedarf. Wenn also im Job die Luft raus oder die Gehaltsverhandlungen stagnieren, kann ein beruflicher Tapetenwechsel Balsam auf der Arbeitnehmer-Seele sein. Doch wer gekündigt hat und einen neuen Job anfangen möchte, muss in der Regel warten, bis die Kündigungsfrist beim alten Arbeitgeber abgelaufen ist. Was aber, wenn man schon vorher den Arbeitgeberwechsel in die Tat umsetzen will?

bild waehrend der kuendigungsfrist woanders arbeiten

Bei Vertragsbruch drohen Schadensersatzansprüche

Grundsätzlich ist es nicht ratsam, während der Kündigungsfrist bereits für einen neuen Arbeitgeber tätig zu werden – schließlich ist man weiterhin an den noch gültigen Arbeitsvertrag gebunden. Fliegt der Betroffene mit seiner Zweigleisigkeit auf, können Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen die Folge sein. Dazu muss allerdings gesagt werden, dass der Arbeitgeber in der Beweispflicht steht. Da ein möglicher Schaden für die Firma nur schwer nachzuweisen ist, gehen Fälle dieser Art selten vor Gericht.

Darüber hinaus kann der aktuelle Arbeitgeber aber auch gegen den neuen Job mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen und die Tätigkeit damit gerichtlich unterbinden. Außerdem: Bekommt der neue Arbeitgeber Wind von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und dessen ehemaligem Chef, wirft das kein gutes Licht auf den Beschäftigten.

Gesetzliche Kündigungsfrist beachten

In Sachen Kündigungsfristen sollte man wissen, dass diese entweder individuell im Arbeitsvertrag geregelt sind oder sich – und das ist häufig der Fall – an der gesetzlichen Kündigungsfrist orientieren. Diese beläuft sich für den Arbeitnehmer gemäß § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf vier Wochen. Die Kündigung ist zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats einzureichen. Handelt es sich noch um die Probezeit, kann das Beschäftigungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Arbeitsrechtskonforme Alternativen

Ist eine Einhaltung der Frist nicht mehr möglich, kann man sich entweder freistellen lassen oder um einen Auflösungsvertrag bitten. In diesem Fall gibt es kein böses Blut und auch einem positiven Arbeitszeugnis steht nichts im Wege. Nicht gestattet ist es hingegen, während der Freistellung für die Konkurrenz zu arbeiten. Dann würde der Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, es sei denn, der vorherige Arbeitgeber hat für die Tätigkeit seine ausdrückliche Zustimmung in Schriftform gegeben.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, den neuen Arbeitgeber rechtzeitig zu fragen, ob er das Antrittsdatum für den Job verschieben kann. Wenn das Unternehmen den Bewerber für den passenden Kandidaten hält, dürfte diese Bitte in den meisten Fällen kein Problem darstellen. Falls der potenzielle Arbeitgeber jedoch Druck auf den Bewerber ausübt, sollte man eine Absage in Erwägung ziehen, um im Zuge der Jobsuche nach einem vertrauenswürdigeren Stellenangebot Ausschau zu halten.

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Quelle: wa.de

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