Das sollten Sie beim Reisen beachten
Es ist wieder Urlaubszeit und viele Menschen wollen ins Ausland reisen. Allerdings sollten sich Arbeitnehmer vorab Gedanken darüber machen, wo es hingeht, damit anschließend keine Probleme mit dem Arbeitgeber entstehen. Eine Quarantänepflicht nach der Rückreise könnte beispielsweise arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Fahren Beschäftigte in ein Land und es ist bereits klar, dass danach eine Quarantäne und ein Ausfall der Arbeitskraft droht, besteht in der Regel kein Anspruch mehr auf Gehalt. Denn in diesem Fall hat die angestellte Person den Ausfall bewusst hingenommen. Darüber hinaus kann es auch zu drastischeren Folgen wie einer fristlosen Kündigung kommen. Fällt beispielsweise durch die Quarantäne ein geplanter Termin aus, der nur mit der beschäftigten Person stattfinden kann, könnte man darin eine Treuepflichtverletzung sehen. Ist die Quarantäne vorher nicht absehbar, erhalten Beschäftigte ihr Gehalt weiterhin.
Wie sieht es mit dem Homeoffice aus?
Wer im Homeoffice arbeitet, stellt sich vielleicht die Frage, ob er während der Quarantäne nicht weiterhin arbeiten kann. Zunächst geht das nur, wenn Beschäftigte auch gesund und arbeitsfähig sind. In diesem Fall bleibt der Lohnanspruch bestehen. Der Arbeitgeber muss das Homeoffice allerdings genehmigen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf verständigen, die Quarantäne als Urlaub anzurechnen.
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Quelle: nordbayern.de