Fußballspiele bei der Arbeit schauen kann die Kündigung zur Folge haben
Nach dem zweiten Vorrunden-Sieg der deutschen Nationalmannschaft könnte die EM-Stimmung nicht besser sein. Grenzenlos Fußballgucken sollten Arbeitnehmer dennoch nicht. Denn wer die Europameisterschaft am Arbeitsplatz ohne Absprache in vollen Zügen genießt, muss im Zweifel seinen Schreibtisch räumen.
Arbeitsrecht als Party-Crasher
Auch wenn die Spiele der deutschen Mannschaft nicht vor 18 Uhr terminiert sind, gibt es viele Angestellte, für die der Feierabend nicht rechtzeitig beginnt. Zudem haben Anhänger anderer Fußballnationen, deren Teams bereits am frühen Nachmittag am Anstoßkreis stehen, häufig das Nachsehen. Was also tun, wenn man nichts verpassen möchte?
Rechtzeitig Urlaub nehmen ist eine Option – vielleicht haben sich ja noch Überstunden angesammelt. Auch kann die Schicht mit einem Kollegen getauscht werden. Doch am Arbeitsplatz einfach den Laptop einschalten und das Spiel auf Kosten des Arbeitgebers verfolgen, ist keine gute Idee. So kann der Chef das heimliche Streamen als Arbeitszeitbetrug ankreiden. Eine Abmahnung oder sogar Kündigung können die Folge sein.
Absprachen erforderlich
Wer auf dem firmeneigenen Computer schaut, macht sich zusätzlich angreifbar, da dieser ohne anderweitige Absprache nicht privat genutzt werden darf. Zulässig ist dagegen, in der Pause mit dem privaten Smartphone über das Mobilfunknetz Fußball zu streamen. Bedenkenlos ist auch, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeitern ausdrücklich erlaubt, Spiele der EM während der Arbeitszeit – zum Beispiel als Gemeinschaftserlebnis mit den Kollegen – zu gucken.
Gleiches gilt für eine Abmachung, die dem Beschäftigten ermöglicht, früher in den Feierabend zu gehen, um vor dem Anpfiff zu Hause zu sein. Arbeitsrechtler empfehlen, eine solche Ausnahmegenehmigung schriftlich festzuhalten, damit man als Arbeitnehmer auf der sicheren Seite ist. Wenn das alles nicht möglich ist, bleibt noch das gute alte Radio. Doch auch für eine Fußballübertragung im Hörfunk-Format muss das Okay vom Arbeitgeber eingeholt werden.
Hangover vermeiden!
Wer die Spiele hingegen im eigenen Wohnzimmer mit Freunden zelebriert, muss sich um die Einhaltung von Arbeitszeiten keine Sorgen machen. Dennoch sollte man für den kommenden Arbeitstag gewappnet sein. Hat man in Sachen Alkohol über die Stränge geschlagen, kann das die Arbeitsleistung mindern. Fällt dem Vorgesetzten auf, dass sein Angestellter in den Seilen hängt, ist auch hier eine Abmahnung bzw. Entlassung im Wiederholungsfall denkbar.
Das gilt insbesondere bei Berufsgruppen, die ohnehin einem strikten Alkoholverbot unterliegen, wie Mediziner, Maschinenführer oder Mitarbeiter der Luftfahrt und des Straßenverkehrs. Kommt es hier zu einem Arbeitsunfall mit Sach- oder Personenschaden, kann der betroffene Arbeitnehmer sogar strafrechtlich verfolgt werden.
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Quellen: morgenpost.de, tz.de