Kündigung von Schwerbehinderten

Gilt für Schwerbehinderte ein besonderer Kündigungsschutz?

Unternehmen, die im Schnitt mehr als 20 Angestellte haben, sind verpflichtet mindestens fünf Prozent an schwerbehinderten Arbeitnehmern zu beschäftigen. Diese werden dann auch vom Gesetz zusätzlich durch ein besonderes Verfahren vor einer Kündigung geschützt. Denn ein Arbeitgeber muss in der Regel zunächst die Zustimmung des Integrationsamtes einholen (§ 168 SGB IX). Ohne die Zustimmung des Integrationsamtes ist die Kündigung wegen Verfahrensverstoß unwirksam. Sollte es einen Betriebsrat (§ 102 BetrVG) oder eine Schwerbehindertenvertretung geben (§ 170 Abs.1 SGB IX), muss das Integrationsamt zusätzlich zur Anhörung des Betroffenen beide Gremien um eine Stellungnahme bitten. Zusätzlich gelten die normalen Anforderungen des allgemeinen Kündigungsschutzes.

bild kuendigung von schwerbehinderten

Anerkennung als schwerbehinderter Mensch

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sagt im § 2, Satz 1: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“

Der Grad der Behinderung (GdB) stellt die Schwere einer Behinderung dar und kann zwischen 20 und 100 variieren. Gestaffelt wird in Zehnerschritten. Oft wird die Behinderung in Prozent angegeben. Dies ist aber falsch. Beispielweise hat man einen GdB von 50 und nicht 50 Prozent. Grundsätzlich gilt, dass Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch auf ein Nachteilsausgleich haben. Dies ist auch der Grund, warum man den Grad der Behinderung feststellen lassen sollte.

  • Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung
  • Arbeitnehmer, die einen GdB von mindestens 30 haben, können unter Umständen Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

Sollte zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderung nicht nachgewiesen sein, hat der Betroffene keinen besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX.

Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung

In der Regel ist die Zustimmung des Integrationsamtes bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten erforderlich, sobald dieser mehr als sechs Monate in der Firma oder über 58 Jahre alt ist. Dazu muss ein schriftlicher Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung gemäß § 170 Abs.1 SGB IX vorgelegt werden. Vor Ausspruch der Kündigung muss diese Zustimmung vorliegen. Anderenfalls ist die Kündigung unwirksam. Geprüft wird vom Integrationsamt, ob und inwieweit die Kündigung durch die Schwerbehinderung bedingt ist. Zudem werden die Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegeneinander abgewogen. Je mehr die Kündigung in Verbindung mit der Behinderung steht, je weniger stehen die Interessen des Arbeitgebers im Vordergrund.

Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark! Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung

Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch. Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.

Häufige Fragen

Haben Schwerbehinderte besonderen Kündigungsschutz?

Ja, Menschen mit einer Schwerbehinderung sind durch das Sozialgesetzbuch IX besonders geschützt. In der Regel muss das Integrationsamt erst einer Kündigung zustimmen.

Wann können Schwerbehinderte gekündigt werden?

Schwerbehinderte genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Das bedeutet aber nicht, dass sie per se unkündbar sind. Allerdings muss der Arbeitgeber ein besonderes Verfahren einhalten und die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Welchen Kündigungsschutz haben Gleichgestellte?

Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB 50 oder ihnen gleichgestellte sind durch das Sozialgesetzbuch IX besonders geschützt. In der Regel muss das Integrationsamt einer Kündigung vorab zustimmen.

Kann man mit Gleichstellung gekündigt werden?

Grundsätzlich können gleichgestellte Menschen gekündigt werden, wenn die Kündigung nicht durch ihre Behinderung begründet ist. Das Integrationsamt muss aber in der Regel zustimmen.

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen