Verstöße gegen die betriebliche Ordnung

Chef oder Betriebsrat – wer bestimmt die Hausregeln?

Die betriebliche Ordnung in einem Unternehmen dient der Sicherung eines ungestörten Arbeitsablaufs sowie des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer. Infolgedessen hat diese auch Einfluss auf die Außenwirkung der Firma und ihrer Attraktivität für potenzielle Arbeitnehmer. Um diese Ziele zu erreichen, beinhaltet die betriebliche Ordnung allgemeingültige Verhaltensregeln.

Diese Regeln werden in Betriebsvereinbarungen niedergeschrieben, wenn die einzelnen Punkte nicht bereits Teil des jeweiligen Tarif- oder Arbeitsvertrages sind. Etwaige Abweichungen vom Tarifvertrag sind allerdings nur zu Gunsten der Arbeitnehmer zulässig. Auch der Betriebsrat hat gemäß § 87 (1) des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der Ordnung des Betriebs. Welche Aspekte in einer Betriebsvereinbarung häufig vorkommen und welche Sanktionen bei Verstößen gegen die betriebliche Ordnung drohen, erfahren Sie im folgenden Artikel.

bild verstoesse gegen die betriebliche ordnung

Kleiderordnung

Lange Hose oder Shorts? Der Arbeitgeber hat das Recht Ihnen eine Kleiderordnung vorzugeben. Bei einem hippen Start-up-Unternehmen wird eine Anzugpflicht eher selten der Fall sein, bei einem
eher konservativen Arbeitgeber mit entsprechenden Kunden dagegen schon. Hier hat auch der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das gilt nicht für Tätigkeitsfelder, in denen eine bestimmte Berufskleidung sowieso vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel im Falle von Polizisten, Piloten oder Köchen.

Zustand der Betriebsräume

Nicht nur die Mitarbeiter müssen im Zweifel nach einer bestimmten Richtlinie gekleidet sein – auch über den Zustand der Räumlichkeiten kann das Unternehmen in Absprache mit dem Betriebsrat Vorgaben machen. Dazu gehört, dass der Arbeitsplatz reingehalten wird und aufgeräumt ist, sowie dass Mitarbeiter ihre Jacken, Mäntel und Schirme etc. an die Garderobe hängen sollen. Zu klären ist auch, ob Angestellte die Wände mit privatem Eigentum wie etwa Bildern oder Postern bekleben dürfen. Gibt es eine Mitarbeiterküche, kann in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden, dass diese von den Mitarbeitern nach einem festgelegten Wochenplan sauber zu halten ist. Gleiches gilt für das Pflegen von selbst mitgebrachten Blumen und Pflanzen.

Rauch- und Alkoholverbot

In den Betriebsräumen nicht zu rauchen ist für viele Arbeitnehmer längst eine Selbstverständlichkeit. Dennoch kann eine Betriebsvereinbarung explizit darauf hinweisen. Hierbei steht es einem Unternehmen offen, Rauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre Zigaretten in dafür vorgesehenen Bereichen zu genießen. Auch ist der Konsum von Alkohol während der Arbeitszeit in der Regel untersagt, wobei es Ausnahmen zu bestimmten Anlässen geben kann. Sowohl beim Thema Rauchen als auch beim Thema Alkohol hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden.

Krankmeldung, Arztbesuch & Behördengang

Auch kann die Betriebsvereinbarung vorgeben, ob sich der Arbeitnehmer telefonisch oder per E-Mail krankmelden muss. Gleiches gilt für die Regelung, nach wie vielen Krankheitstagen der Angestellte seine Arbeitsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachweisen muss. Möchte der Arbeitgeber einen anderen Zeitpunkt vorgeben, muss der Betriebsrat in diese Entscheidung miteinbezogen werden. Für einen Betrieb kann ebenfalls einheitlich durch eine Vereinbarung geregelt werden, ob bei unvermeidbaren Arztterminen ein Arbeitnehmer auch ohne Krankschreibung unter Fortsetzung der Lohnzahlung freigestellt wird. Gleiches trifft auch auf unverschuldete Behördengänge wie die Vorladung als Zeuge vor Gericht zu.

Telefon & Internet

Insbesondere bei Betrieben, in denen überwiegend Bürotätigkeiten ausgeübt werden, sind Mitarbeiter permanent mit Telefon und Internet zugange. Inwieweit diese Kommunikationsmittel zum Beispiel in den Pausenzeiten auch privat genutzt werden dürfen oder nicht, klärt ebenfalls der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Der Betriebsrat hat in diesem Fall nur bedingt Gewicht. Zwar kann er mitentscheiden, in welchem Umfang eine private Nutzung von Firmengeräten möglich ist. Entscheidet das Unternehmen aber, dass diese generell untersagt ist, sind auch dem Betriebsrat die Hände gebunden.

Rückgabe von Firmeneigentum

Die Betriebsvereinbarung kann auch beinhalten, dass Firmeneigentum wie Laptops für das Homeoffice oder Diensthandys nach Ausscheiden aus dem Betrieb vollständig zurückgegeben werden müssen. Sind diese beschädigt oder abhandengekommen, darf der Arbeitgeber eine Entschädigung einfordern, was auch nicht vom Betriebsrat verhindert werden kann.

Weitere Benimmregeln – Knigge lässt grüßen

Ein hoher Lärmpegel kann den Betriebsfrieden stören und die Arbeitsleistung der Mitarbeiter einschränken. Zu laute private Gespräche oder Radiohören am Arbeitsplatz können daher mittels einer Betriebsvereinbarung verboten werden. Gibt es allerdings einen Betriebsrat, muss dieser dazu angehört werden. And last but not least darf von den Angestellten ein höflicher Umgangston untereinander und gegenüber ihren Vorgesetzten und Kunden erwartet werden.

Wann darf der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen?

Der Verstoß gegen die betriebliche Ordnung kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen. Für die Entscheidung des Arbeitgebers, ob zunächst eine Abmahnung erteilt wird oder es direkt zu einer Kündigung kommt, spielen auch Faktoren wie der Vertrauensverlust, der durch den Verstoß entstanden ist, sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Betroffenen und dessen bisherige Zuverlässigkeit am Arbeitsplatz eine Rolle.

Verstöße gegen die Betriebsvereinbarung können zu einer Abmahnung oder verhaltensbedingten Kündigung führen.

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