Erhebliche Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften

Wo werden die Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz gesetzlich geregelt?

Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die damit einhergehenden Bestimmungen in weiteren Gesetzestexten wie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).

Was sind typische Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften durch einen Arbeitnehmer?

Das Verweigern des Tragens von Schutzkleidung, das Missachten von Sicherheitsanweisungen im Umgang mit Maschinen oder das Ignorieren eines Rauchverbots.

Mit welchen Folgen muss man rechnen?

Wer gegen Sicherheitsbestimmungen verstößt, kann abgemahnt und (fristlos) gekündigt werden. Kommen andere dabei zu Schaden, sind auch Bußgelder und Haftstrafen möglich.

Verhaltensbedingte Kündigung bei Missachtung von Sicherheitsstandards

Damit die Beschäftigten nach getaner Arbeit unversehrt in den Feierabend gehen können, gibt es in Deutschland strenge Sicherheitsvorschriften. Wer diese ignoriert und damit die körperliche Unversehrtheit seiner Kollegen gefährdet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Wann genau sich der Kündigungsschutz hinter Sicherheitsbedenken anstellen muss, erfahren Sie hier.

Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften
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Das Arbeitsschutzgesetz als Gesundheits-Knigge

Die rechtliche Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz ist in Deutschland das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die darin enthaltenen Bestimmungen verpflichten den Arbeitgeber, potenzielle Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Dem zugrunde liegen die jeweiligen Arbeitsschutzverordnungen wie zum Beispiel Lärmschutz, Lastenhandhabung und der Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen.

Die Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz muss also zunächst zur Chefsache gemacht werden. Doch in Bezug auf die praktische Umsetzung liegt es auch am Arbeitnehmer, den Vorgaben des Unternehmens in Sachen Arbeitsschutz Folge zu leisten.

Gefahr für Leib und Leben

Vor allem in Arbeitsumgebungen, in denen schwere Maschinen zum Einsatz kommen – wie auf Baustellen und in Fabriken – ist der Sicherheitsaspekt allgegenwärtig. Wer hier gegen Sicherheitsvorschriften verstößt, gefährdet sich und andere. So etwa, wenn die erforderlichen Schutzanzüge und Bauhelme nicht getragen oder Sicherheitsanweisungen bei der Bedienung von Maschinen ignoriert werden. Auch die Unterweisung von Mitarbeitern durch einen Vorgesetzten, zum Beispiel für den Umgang mit gefährlichen Chemikalien, muss ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Erste-Hilfe leisten als Arbeitnehmerpflicht

Kommt es zu einem Arbeitsunfall, stehen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in der Pflicht. Benötigt ein Mitarbeiter Erste Hilfe, muss in den Räumlichkeiten die entsprechende Ausstattung vorhanden sein. Zudem muss es Mitarbeiter geben, die für Erste-Hilfe-Maßnahmen geschult worden sind. Verweigert sich ein ausgebildeter Helfer in der konkreten Notsituation, macht er sich strafbar.

Gesundheitsschädigendes Verhalten

Darüber hinaus darf die Lebensqualität am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt werden, was am Beispiel des Rauchens deutlich wird. Zigarettenrauchen in Unternehmensräumen stellt einen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften dar, wenn dabei die Kollegen zu Passivrauchern werden oder erhöhte Brandgefahr besteht.

So schreibt § 5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) vor, dass der Arbeitgeber Maßnahmen treffen muss, „damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.“

Wirtschaftlicher Schaden für das Unternehmen

Daneben gibt es Sicherheitsverstöße, die das wirtschaftliche Fundament einer Firma erschüttern können. Ignoriert etwa ein Mitarbeiter sensible IT-Sicherheitsrichtlinien, kann das Unternehmen großen Schaden nehmen, wenn dadurch Datendiebstahl oder Cyberangriffen Tür und Tor geöffnet wird.

„Für Sicherheit und Gesundheit Sorge tragen“

Wenn ein Angestellter trotz ordnungsgemäßer Unterrichtung gegen die Vorschriften verstößt, kann er haftbar gemacht werden. In § 15 ArbSchG heißt es: „Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.“

Im Zuge dessen sind Arbeitnehmer insbesondere dazu angehalten, „Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe, Transportmittel und sonstige Arbeitsmittel sowie Schutzvorrichtungen und die ihnen zur Verfügung gestellte persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden.“

Sanktionsrahmen für Sicherheitsverstöße

Verletzt ein Arbeitnehmer seine Pflichten zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften, muss er je nach Art und Häufigkeit des Verstoßes mit einer Abmahnung oder – gegebenenfalls sogar fristlosen – Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen rechnen. Bei Verstößen mit schwerwiegenden Folgen, wie Arbeitsunfälle mit Gefährdung, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Diese reichen von hohen Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen.

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