Kann man eine Abfindung bekommen, wenn man selbst kündigt?

Abfindung bekommen, wenn man selbst kündigt?

Ein neuer Job steht vor der Tür und Sie haben vor bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber zu kündigen. Und jetzt möchten Sie wissen, ob er Ihnen eine Abfindung zahlt? Die Antwort auf diese Frage und was Sie sonst noch über das Thema „Abfindung“ wissen müssen, soll im Folgenden näher erläutert werden.

Mehrere 50€ Scheine und ein Fragezeichen sind auf einem Tisch abgebildet. Ob man die Abfindung bekommt, wenn man selbst kündigt?

Kündigungsgründe eines Arbeitnehmers

Doch nicht nur ein potenzieller neuer Job mit besseren Konditionen kann Auslöser für die Kündigung sein. Auch Unzufriedenheit am aktuellen Arbeitsplatz ist keine Seltenheit. Gründe dafür können zum Beispiel sein:

  • Das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bröckelt und es wurde Ihnen nahegelegt, sich nach einem neuen Job umzusehen
  • Es gibt in Ihrer Firma keine beruflichen Perspektiven bzw. keine Chance, sich weiterzuentwickeln
  • Ihre Vorgesetzten bringen Ihnen keine Anerkennung entgegen
  • Überlastung über einen längeren Zeitraum ohne Besserung in Sicht
  • Sie wurden abgemahnt und empfinden dies als ungerechtfertigt und als Vertrauensbruch
  • Mobbing am Arbeitsplatz führt dazu, dass es für Sie eine Qual ist, zur Arbeit zu gehen

Wann Sie auf eine Abfindung hoffen dürfen

Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine Abfindung – ganz gleich, ob Sie selbst kündigen oder gekündigt werden. Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Eine Abfindung muss nach § 1a des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) bei einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber gezahlt werden. Zudem kann die Abfindung im Arbeits- oder Tarifvertrag sowie im Sozialplan eines Unternehmens mit Betriebsrat verankert sein. Arbeitnehmer, die einen hohen Bestandsschutz (wie eine lange Betriebszugehörigkeit oder/und ein hohes Alter) im Arbeitsverhältnis genießen und trotzdem gekündigt werden, dürften je nach Art der Kündigung besonders aussichtsreiche Chancen auf eine angemessene Abfindung haben.

Wer als Arbeitnehmer kündigt, erhält in der Regel nur dann eine Abfindung, wenn er fristlos kündigen muss, weil der Arbeitgeber seine im Arbeitsvertrag vereinbarten Rechten und Pflichten vernachlässigt hat.

Die Abfindung im Falle einer Arbeitnehmerkündigung gibt es eigentlich nur dann, wenn dieser fristlos kündigt, weil der Arbeitgeber denen im Arbeitsvertrag vereinbarten Rechten und Pflichten nicht nachgekommen ist. Dazu gehören unter anderem Arbeitsschutzverletzungen, ehrverletzende Handlungen oder die Aufforderung des Angestellten zu einer Straftat. In diesen Fällen besteht nach § 628 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein gesetzlicher Anspruch auf Schadensersatz. Der Vorteil gegenüber einer Abfindung besteht darin, dass derlei Zahlungen in der Regel steuerfrei sind.

Abfindung als Verhandlungssache

Wird eine Abfindung zum Beispiel im Zuge eines Aufhebungsvertrags verhandelt, sollte der Arbeitnehmer gewichtige Argumente wie die Bedeutung seiner bisherigen Tätigkeit in der Firma sowie den kommenden Verdienstausfall vorbringen. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber ist es sinnvoll, den möglichen Gang vor Gericht mittels einer Kündigungsschutzklage ins Spiel zu bringen. Eventuell schlägt der Arbeitgeber dann eine Abfindung vor, um die oftmals höheren Kosten eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht zu umgehen.

Mit unserem Abfindungsrechner können Sie sich eine erste Vorstellung über die eventuell zu erwartende Abfindungshöhe machen.

Berechnung der Abfindungshöhe

Doch wie genau berechnet sich eigentlich die Höhe der Abfindung? Ist sie nicht vertraglich festgelegt, richtet sich die Höhe nach Ihrem Verhandlungsgeschick. Dennoch gilt als Faustformel die Berechnung, die auch gesetzlich festgesetzt ist für die finanzielle Entschädigung bei betriebsbedingter Kündigung: Ein Bruttomonatsgehalt x 0,5 x die Länge der Betriebszugehörigkeit in Jahren. Nach § 10 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG), muss dabei ein Betrag von bis zu zwölf Monatsverdiensten ausgezahlt werden. Ab einem bestimmten Lebensalter bzw. einer bestimmten
Betriebszugehörigkeitsdauer erhöht sich die Summe sogar:

  • Bei Arbeitnehmern, die älter als 50 Jahre sind und mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit innehaben, werden bis zu 15 Monatsverdienste angerechnet
  • Bei Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre alt sind und mindestens 20 Jahre Betriebszugehörigkeit innehaben, sind es bis zu 18 Monatsverdienste
  • Keine erhöhte Abfindung erhalten Arbeitnehmer, die 65 Jahre oder älter sind, also das Lebensalter der Regelaltersrente erreicht haben

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