Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag

Wer einen neuen Job anfängt, unterzeichnet in der Regel vor dessen Antritt einen Arbeitsvertrag. Dieser soll die Rahmenbedingungen des Beschäftigungsverhältnisses klären. Er enthält oftmals eine salvatorische Klausel. Doch was ist diese salvatorische Klausel überhaupt? Die salvatorische Klausel sorgt dafür, dass nicht der gesamte Vertrag ungültig wird, sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein. Neben Arbeitsverträgen findet man die salvatorische Klausel auch bei anderen Vertragsformen.

Das Wichtigste in Kürze: Salvatorische Klausel

Wofür ist die salvatorische Klausel?
Die salvatorische Klausel dient dazu, dass ein Vertrag nicht ungültig, falls einzelne Klauseln des Vertrags unwirksam sind.

Wie sieht die salvatorische Klausel aus?
Beispiel: „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.”

bild salvatorische klausel

Salvatorische Klausel in Verträgen

Ursprünglich kommt das Wort „salvatorisch“ aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie bewahren oder erhalten. Arbeitgeber wollen also mit dieser Klausel die Arbeitsverträge erhalten. Der Grund dafür ist der Paragraf 139 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Denn dieser besagt:

„Ist ein Teil eines Rechtsgeschäfts nichtig, so ist das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.“

Wird die salvatorische Klausel also in einen Arbeitsvertrag hineingeschrieben, kann man davon ausgehen, dass der Arbeitsvertrag auch trotz möglicher Fehler gültig ist.

Muster: Salvatorische Klausel im Arbeitsvertrag

Eine der folgenden Formulierungen schließt oftmals den Arbeitsvertrag ab:

  • „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.“
  • „An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.”

Ungültige Klauseln im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag regelt meist den Aufgabenbereich, die Arbeitszeiten, Überstunden, Vergütung, Probezeit und den Urlaub. Oftmals kommt es vor, dass nicht alle Formulierungen und Regelungen im Arbeitsvertrag gültig sind, da sie von gesetzlichen Bestimmungen abweichen.

Dazu zählt beispielsweise die Formulierung: „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“.

Diese oder ähnliche allgemeinen Regelungen zu den Überstunden im Arbeitsvertrag sind für Arbeitnehmer in der Regel ungültig, so urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Jahr 2010 (AZ: 5 AZR 517/09). Den Richtern war der Wortlaut zu ungenau. Im Arbeitsvertrag muss also genauer festgelegt sein, bis zu welcher Anzahl Überstunden abgegolten sind.

Aber Achtung: Besserverdienende sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn im Vertrag steht etwas anderes. Zu den Besserverdienenden zählen diejenigen, deren Jahresvergütung die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung überschreitet. Als Beispiel liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Rente 2021 bei 7.100 brutto im Monat für den Westen Deutschlands und 6.700 Euro für den Osten (BAG, AZ: 5 AZR 765/10). Bei Diensten höherer Art oder bei leitenden Arbeitnehmern, die nicht unter das Arbeitszeitgesetz fallen, kann es ebenfalls sein, dass die Überstunden nicht bezahlt werden (BAG, AZ.: 5 AZR 406/10).

Fortbildungsdauer mit Vertragsbindung

FORTBILDUNGSDAUER ERLAUBTE VERTRAGSBINDUNG
maximal 1 Monat bis 6 Monate
maximal 2 Monate bis 1 Jahr
3 bis 4 Monate bis 2 Jahre
bis zu 1 Jahr bis 3 Jahre
mehr als 2 Jahre bis 5 Jahre

Tipp:

Wenn Sie sich bei bestimmten Klauseln unsicher sind, kann es durchaus Sinn ergeben, diesen von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.

Eine weitere Klause, die häufig in Arbeitsverträgen vorkommt, betrifft die Rückerstattung von Fortbildungskosten. „Gegebenenfalls gewährte Fortbildungskosten sind nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in voller Höhe zurückzuzahlen“, heißt es daher oftmals in Arbeitsverträgen. Allerdings ist auch diese Bedingung rechtlich unwirksam. Bezahlt ein Unternehmen Fortbildungskosten, kann eine Kündigungssperre vereinbart werden. Wie lange diese sein darf, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (AZ: 3 AZR 900/07).

Weitere Urteile zur salvatorischen Klausel finden Sie hier

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Häufige Fragen

Was ist die salvatorische Klausel?

Die salvatorische Klausel sorgt dafür, dass nicht der gesamte Vertrag ungültig wird, sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam sein.

Ist eine salvatorische Klausel Pflicht?

Ein Vertrag muss keine salvatorische Klausel enthalten. Ist in diesem Fall allerdings eine Bestimmung ungültig, kann der gesamte Vertrag unwirksam sein.

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