In welchen Fällen man vor Renteneintritt das Arbeitsverhältnis kündigen muss
Nach landläufiger Meinung endet das Arbeitsverhältnis automatisch bei Eintritt in das Rentenalter. Doch das trifft nicht auf alle Konstellationen zu. T-Online erklärt, wann man eine Kündigung aussprechen muss, um sicher in Rente gehen zu können.
Die Regelaltersgrenze erreicht
Vor Renteneintritt endet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur dann von allein, wenn der jeweilige Arbeits- oder Tarifvertrag diesen fließenden Übergang eindeutig festlegt. Ist die Vereinbarung nicht Teil des Arbeitsvertrags, muss der Arbeitnehmer aktiv werden, indem er das Arbeitsverhältnis rechtzeitig kündigt.
Vorgehensweise bei vorgezogener Altersrente
Darüber hinaus gibt es mehrere Fälle, in denen die Rente vor Erreichen der Regelaltersgrenze möglich ist. Neben der vorgezogenen Rente mit Abschlägen für langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre) gibt es auch die vorgezogene Rente ohne Abschläge für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Mindestversicherungszeit). Auch eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehört dazu.
In allen drei Konstellationen muss das Arbeitsverhältnis vom jeweiligen Arbeitnehmer gekündigt werden, da Arbeitsverträge ausschließlich die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersgrenze beinhalten können.
Übrigens: Wer nach 35 Versicherungsjahren vorzeitig in Rente gehen möchte, muss einen lebenslangen Abschlag auf die Rente in Kauf nehmen. Dieser beläuft sich auf 0,3 Prozent für jeden Monat, in dem die Rente vor der Regelaltersgrenze bezogen wird. Daher sollte man sich diesen Schritt gut überlegen.
Wie es sich mit Erwerbsminderungsrenten verhält
Im Falle einer Rente bei Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis nicht. Stattdessen ist vorgesehen, dass der Betroffene mit reduzierter Stundenzahl weiterarbeitet. Anders verhält es sich bei einer vollen – oftmals befristeten – Erwerbsminderungsrente, bei der das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Rente ruht. Bei einer unbefristeten vollen Erwerbsminderungsrente jedoch erlischt das Arbeitsverhältnis zumeist auf Dauer, sobald diese bewilligt worden ist.
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Quelle: t-online.de