Gendersprache im Betrieb bringt VW-Angestellten auf die Palme
Gendern polarisiert! Während für die einen politisch korrekte Sprache unerlässlich ist, ist sie für andere ein Graus. So fühlte sich der VW-Mitarbeiter und CDU-Kommunalpolitiker Dr. Alexander B. durch das Gendern sogar in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und zog mit einer Klage vor Gericht.
Ein Mann mit Gender-Aversion
Wie die TAZ berichtet, wollte Alexander B. beim Autokonzern durchsetzen, dass mit ihm nicht mehr in E-Mail-Verteilern mit korrekt gegenderten Formulierungen kommuniziert wird, sondern stattdessen mittels individueller Schreiben ohne Gendersprache. Dabei schreckte der CDU-Mann auch nicht davor zurück, eine Unterlassungsklage einzureichen und bei einem Verstoß eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro zu fordern. Weil der Audi-Konzern dabei nicht mitspielte, muss sich nun das Landgericht Ingolstadt mit dem Fall auseinandersetzen.
Männerfeindliches Gendern?
Während der Kläger im Gendern eine Gefahr für die geschlechtliche Identität sieht und die gegenderte Sprache sogar als männerfeindlich empfindet, legt Audi Wert darauf, mit dem Gendern eine Kommunikation zu ermöglichen, die allen Geschlechtern und geschlechtlichen Identitäten gerecht wird.
Gendersprache torpedieren
TAZ-Autorin Sibel Schick glaubt nicht daran, dass sich der klagefreudige Arbeitnehmer durch das Gendern in dem Unternehmen tatsächlich diskriminiert gefühlt hat. Dafür wären seine Forderungen nach individueller Behandlung am Arbeitsplatz einfach zu absurd: „Es ist vielmehr ein Versuch, das Unternehmen dazu zu bringen, korrektes Gendern ganz zu unterlassen. Sollte der Kläger seine Forderung nämlich durchsetzen, würde genau das passieren: Audi hätte keine Wahl und müsste in allen Schreiben ganz auf korrekt gegenderte Sprache verzichten.“
In diesem Fall, so Schick, würden die Männer wieder im Mittelpunkt der deutschen Sprache stehen und damit auch im Mittelpunkt unserer Welt. Frauen und Minderheiten und ihr Kampf für mehr Sichtbarkeit hätten das Nachsehen. Insofern wird die Entscheidung des Gerichts durchaus von tragfähiger Bedeutung sein.
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Quelle: taz.de