Ohne Rücksprache mit dem Chef im Deutschland-Trikot ins Büro – im Zweifel droht sogar die Kündigung!

Warum die Fußball-EM kein Freifahrtschein in Sachen Kleiderordnung ist

Partytime für Fußball-Fans! Die Europameisterschaft im eigenen Land macht Hoffnung auf ein neues Sommermärchen. Ein Grund für viele, auch auf der Arbeit Flagge zu zeigen. Doch darf man einfach im Nationalmannschaftstrikot am Arbeitsplatz erscheinen? Nicht unbedingt. Wann sich Beschäftigte arbeitsrechtlich angreifbar machen, erfahren Sie hier.

EM2024 - Fußballtrikot am Arbeitsplatz
Gleb Usovich / shutterstock.com

Ist eine Kleidervorschrift am Arbeitsplatz überhaupt zulässig?

In gewissem Maße darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern vorschreiben, welche Kleidung sie im Unternehmen tragen müssen. Das gilt auch für ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild. Zugleich müssen jedoch auch die Rechte des Arbeitnehmers zum Tragen kommen. Demzufolge sollte stets zwischen dem sogenannten Direktionsrecht des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten abgewägt werden.

Ausschlaggebend ist dabei der Terminus des „berechtigten Interesse“ des Unternehmens. Wenn etwa Hygienevorschriften oder Arbeitssicherheit eine bestimmte Kleidung erforderlich machen, muss die Belegschaft den Vorschriften – wie das Tragen von Handschuhen oder Helmen – unbedingt nachkommen.

Gleiches gilt für Mitarbeiter, die vornehmlich Kontakt zu Kunden oder Auftraggebern haben. Hier darf der Arbeitgeber ein einheitliches Erscheinungsbild bzw. angemessene Kleidung erwarten. Beispiele dafür sind Uniformen von Polizeibeamten oder Anzug und Krawatte für Mitarbeiter am Schalter einer Bank.

Trikot-Erlaubnis hängt von mehreren Faktoren ab

Bei einem Lagermitarbeiter oder Bauarbeiter hingegen wäre eine Kleidervorschrift abseits von arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften weniger plausibel. Ergo dürften diese Arbeitnehmer auch problemlos in einem Nationaltrikot zur Arbeit gehen.

Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Unternehmensführung partout keine Fußballtrikots am Arbeitsplatz sehen will, kann sie diese Regelung in Form einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber durchsetzen.

Gekündigt nach dem Deutschland-Sieg

Wer in überschwänglicher EM-Freude auf die Vorgaben seines Arbeitgebers pfeift, muss mit Konsequenzen rechnen. Hat der Arbeitgeber ein ausdrückliches Trikot-Verbot erlassen, kann der betroffene Mitarbeiter abgemahnt und im Wiederholungsfall sogar gekündigt werden.

Wer sich über die diesbezüglichen Regelungen im Unternehmen nicht sicher ist, sollte sich daher vorab eine schriftliche Genehmigung des Arbeitgebers für das Tragen eines Fußballtrikots einholen. Langjährige Mitarbeiter werden zumeist bereits wissen, wie sich der Vorgesetzte zu Freizeit- und Sportkleidung am Arbeitsplatz verhält.

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Quelle: msn.com

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