Zugang einer Kündigung
Immer wieder kommt die Frage auf, ob Arbeitgeber den Erhalt einer Kündigung bestätigen müssen. Denn insbesondere der Zugang des Schreibens ist für Arbeitnehmer von Bedeutung. Verpflichtet sind Arbeitgeber dazu aber nicht. Dennoch ist es sinnvoll den Arbeitgeber um eine Kündigungsbestätigung zu bitten.
Grundsätzlich ist eine Kündigung eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis beendet. Der Arbeitgeber muss dabei nichts tun. Wichtig ist allerdings, dass die Kündigung ordnungsgemäß zugeht. Um dies sicherzustellen, ist es am besten, die Kündigung zu übergeben, wenn Zeugen anwesend sind. Zudem ist es immer sinnvoll den Arbeitgeber um eine Empfangsbestätigung zu bitten. Sollte es später zu einem Konflikt kommen, beispielsweise weil die Kündigungsfrist angeblich nicht einhalten wurde, hat man Beweise.
Das sollten Sie bei einer Kündigung noch beachten.
Neben dem Eingang der Kündigung müssen Arbeitnehmer auch noch ein paar andere Dinge beachten. So ist es zum Beispiel wichtig, dass diese schriftlich erfolgt. Die elektronische Form ist gemäß § 623 BGB ausgeschlossen. Kündigungen per E-Mail und Fax sind somit nicht möglich.
Wichtig ist zudem, dass das Schreiben handschriftlich unterschrieben sein muss. Nach § 126 Abs. 1 BGB muss derjenige, der die Kündigung wirksam aussprechen darf, eigenhändig mit Namen unterschreiben. Demnach fällt also auch eine gedruckte oder kopierte Unterschrift weg.
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Quelle: aachener-zeitung.de