VW-Statistik zu Fehlverhalten und Sanktionsmaßnahmen lässt Angestellte zittern
Die drohenden Werksschließungen hängen wie ein Damoklesschwert über der Belegschaft von Volkswagen. Zudem hat der Autobauer mehrere Haustarifverträge mit der IG Metall aufgekündigt. Als wäre das nicht genug, bringt VW jetzt auch wieder seine Datenerhebung über erteilte Abmahnungen und Kündigungen mit ins Spiel. Welche Entlassungsgründe ganz weit vorne in der Arbeitgeber-Liste des Schreckens zu finden sind, erfahren Sie hier.
Zum Wohle des Konzerns: Schwarze Schafe aussortieren
Die halbjährlich an die Mitarbeiter kommunizierte Erhebung hat einen guten Grund, den die Wolfsburger Allgemeinen/Aller-Zeitung aus einem internen Papier erfahren hat: „Mit der internen Veröffentlichung dieser Statistik zeigt der Konzern seit 2018 regelmäßig, dass der Erfolg des Unternehmens nur auf integres, regelkonformes und faires Verhalten gründen kann. Denn nur so lässt sich Schaden vom Unternehmen, von Beschäftigten und von Geschäftspartnern abwenden.“
Konkret bedeutet das die Kündigung von weltweit 708 Mitarbeitern und 2.151 Abmahnungen im ersten Halbjahr 2024. Im Vorjahresvergleich sind nur geringe Abweichungen erkennbar: In der ersten Hälfte des Jahres 2023 mussten 724 Beschäftigte den Hut nehmen, während die Zahl der Abmahnungen mit 1.850 etwas niedriger war.
Arbeitszeitverstöße ganz weit vorn
Doch wie gestalten sich die Abmahnungs- und Kündigungsgründe im Detail? Spitzenreiter sind Arbeitszeitverstöße wie unentschuldigtes Fehlen. Diesbezüglich wurden 192 Fälle registriert – dicht gefolgt von Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen in Form von unerlaubten Nebentätigkeiten oder Missachtung der VW-Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz. Darüber hinaus ist auch das Nichterbringen von Arbeitsleistung durch hohe Fehlzeiten eine häufige Ursache.
Gefakte Krankschreibungen und rechte Parolen
Zu den Gründen gehören außerdem gefälschte Krankschreibungen. Die Atteste werden dann nicht von einem echten Arzt, sondern über betrügerische Online-Dienste ausgestellt. Wer hierbei auffliegt, müsse laut Aussage von VW nicht nur mit einer Kündigung, sondern sogar mit einer Klage vor Gericht rechnen. Ein weiteres No-Go für Volkswagen sind Fälle, die zu einer „Beeinträchtigung der Unternehmensreputation“ führen.
Besonders unrühmliche Beispiele dafür wären fremdenfeindliche Posts von Mitarbeitern in den sozialen Medien. Hier ziehe der Konzern eine klare Grenze, da rechtes Gedankengut gegen die Unternehmenswerte wie Vielfalt, Toleranz und Respekt verstoße. Insbesondere die Führungskräfte müssten diese Werte aufgrund ihrer „Verantwortung und Vorbildfunktion“ stets vor sich her tragen. Auf der Internetpräsenz von VW wären diese Vorgaben im Code of Conduct für alle Arbeitnehmer sichtbar kommuniziert.
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Quelle: msn.com