Kündigungsgespräch auf TikTok-Teilen – ein gefährlicher Trend?

Mitarbeiter machen ihre Kündigung im Internet publik

Dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber in der Regel wütend und verzweifelt macht, liegt auf der Hand. In den USA ist gerade sogar ein Trend zugange, bei dem die betroffenen Mitarbeiter ihrem Ärger Luft machen, indem sie heimliche Mitschnitte des Kündigungsgesprächs auf der Social-Media-Plattform TikTok teilen.

Kündigungsgespräch auf TikTok-teilen
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Ein Hashtag geht viral

Unter #layoffs stellen derzeit viel junge Arbeitnehmer ihre Kündigung online. Damit reagieren sie auf die derzeit rollende Entlassungswelle in der US-Tech-Branche. So auch Brittany Pietsch, die das remote durchgeführte Kündigungsgespräch mit den Verantwortlichen des Konzerns Cloudflare filmte, um danach den neunminütigen Mitschnitt bei TikTok zu veröffentlichen.

In der Folge kommentierten tausende User das Video, das später auch auf anderen Plattformen wie Instagram auftauchte. Dabei erhielt Pietsch vorwiegend Zuspruch, auch da im Video deutlich wird, dass ihr Arbeitgeber keine klare Auskunft darüber geben konnte, warum ihr gekündigt wurde. Aufgrund der medialen Resonanz meldete sich sogar der Cloudflare-CEO Matthew Prince (49) in einem öffentlichen Statement auf X (Twitter) zu Wort.

Kündigungen so weit das Auge reicht

Software-Giganten in den USA wie Microsoft und Snapchat entlassen seit Jahresbeginn zahlreiche Mitarbeiter. Ein Schicksal, das auch hierzulande Beschäftigte ereilen kann, da Unternehmen wie SAP, aber auch namhafte Vertreter anderer Branchen wie Bosch, VW und Miele in großem Umfang Stellen streichen wollen.

Gut möglich, dass der TikTok-Trend in Sachen Kündigung auch in Deutschland Usus wird, sagt der Arbeitsrechtler Klaus-Stefan Hohenstatt: „Zwar sind in Deutschland nur schriftliche Kündigungen wirksam. Was man aber mitschneiden könnte, sind Gespräche, in denen die Entlassung kommuniziert und erläutert wird.“

Strafrechtlich bedenklich

Doch deren Aufnahme und Veröffentlichung könnte hierzulande strafrechtliche Konsequenzen haben. So verbiete Paragraf 201 des Strafgesetzbuchs (StGB) das Mitschneiden des nichtöffentlich gesprochenen Wortes genauso wie dessen unerlaubte Verbreitung.

Auch wenn derartige Videos öffentlich Aufsehen erregen können, wird das Posten eines Kündigungsgesprächs für den Beschäftigten im Zuge der anschließenden Jobsuche eher zum Nachteil, so Hohenstatt: „Aus dem Verhalten spricht eine gewisse Illoyalität, es zeigt, dass man bereit ist, vertrauliche Gespräche an die Öffentlichkeit zu bringen.“ Auf der anderen Seite ist das Image des Arbeitgebers in Gefahr, wenn sich die Menschen mit der betroffenen Person solidarisieren.

Kommunikation ist Trumpf!

Diesen Aspekt betont auch Hohenstatt und rät Firmen daher, insbesondere betriebsbedingte Kündigungen angemessen zu kommunizieren: „Nicht selten werden Rechtsstreitigkeiten geführt, weil die Art und Weise der Kündigung als verletzend empfunden wird – nicht, weil die Kündigung selbst als rechtswidrig angesehen wird.“ Daher sei es wichtig, dass die in das Kündigungsgespräch involvierten Personen auch eine Verbindung zu den betroffenen Beschäftigten haben. Denn dann, so der Arbeitsrechtler, „entsteht weniger das Gefühl, wie eine Nummer behandelt zu werden“.

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Quelle: msn.com

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