Erneute Homeoffice-Pflicht für Oktober geplant

Arbeitsministerium plant weitere Homeoffice-Pflicht für den Herbst

Infolge der Covid-Pandemie galt in Deutschland bis März dieses Jahres eine Homeoffice-Pflicht. Sinn und Zweck dieser Regelung war es, die Arbeitnehmer mithilfe der Ausübung ihrer Tätigkeit in den eigenen vier Wänden vor Ansteckungen zu schützen. Wie die Augsburger Allgemeine berichtet, hat das Arbeitsministerium nun eine erneute Homeoffice-Pflicht im Visier.

Mann sitzt vor einem Laptop im Homeoffice. Dieses soll im Oktober wieder für bestimmte Gruppen Pflicht werden
Lipik Stock Media / shutterstock.com

Sechs Monate Homeoffice für deutsche Arbeitnehmer

Nach der Präsentation der neuen Corona-Regeln für den kommenden Herbst am vergangenen Mittwoch durch Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Justizminister Marco Buschmann, ist auch die Homeoffice-Pflicht wieder ein Thema bei der Regierungskoalition. Dies ist dem Referentenentwurf für eine SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus von Arbeitsminister Hubertus Heil zu entnehmen.

So sollen Unternehmen erneut dazu verpflichtet werden, ihren Angestellten anzubieten, von Zuhause aus ihrer Arbeit nachzugehen. Wie bereits bewährt, soll es aber auch dieses Mal Ausnahmen von der Homeoffice-Regelung – wie zwingende betriebsbedingte Gründe – geben. Geplant ist, dass die neue Regelung zum 1. Oktober in Kraft tritt, um bis zum 7. April 2023 anzudauern.

Weitere Pandemie-Regeln am Arbeitsplatz

Das Homeoffice-Angebot ist Teil eines Hygienekonzepts mit entsprechenden Schutzmaßnahmen, um auch am Arbeitsplatz etwas gegen den möglichen Anstieg der Infektionszahlen im kommenden Herbst und Winter entgegenzusetzen. Mitarbeiter, die ihre Tätigkeiten nicht im Homeoffice verrichten können, müssen von ihrem Arbeitgeber zweimal pro Woche einen Corona-Test angeboten bekommen.

Darüber hinaus sind medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutzmasken für die Beschäftigten bereitzustellen, die die erforderlichen Mindestabstände bei der Arbeit aufgrund der Voraussetzungen am Arbeitsplatz nicht einhalten können. Außerdem wird auf das Konzept gesetzt, dass sich Beschäftigte auch während der Arbeitszeit gegen das Corona-Virus impfen lassen dürfen.

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Quelle: augsburger-allgemeine.de

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