Bahnstreik: Können Beschäftigte einfach im Homeoffice bleiben?

Homeoffice bei Bahnstreik

Die Bahn streikt mal wieder. Die Lokführergewerkschaft GDL hat in der laufenden Tarifrunde zum zweiten Mal dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen. Der Streik soll noch bis Mittwoch andauern. Das Handelsblatt sowie T-Online haben sich daher damit befasst, ob Beschäftigte in einer solchen Situation einfach im Homeoffice bleiben können.

bild bahnstreik koennen beschaeftigte einfach im homeoffice bleiben

Trotz Streik müssen Beschäftigte pünktlich zur Arbeit erscheinen

Ein Streik ist kein Grund unpünktlich zur Arbeit zu kommen. Beschäftigte tragen das sogenannte Wegerisiko. Daher müssen sie dafür sorgen, dass sie pünktlich erscheinen. Bei einem angekündigten Streik müssen Angestellte sich gegebenenfalls um Alternativen bemühen, wie sie zur Arbeit kommen können. Zusätzliche Kosten sind dabei selbst zu tragen. Kommt es zu einer plötzlichen Arbeitsniederlegung, also einem unvorhersehbaren Ereignis, sieht die Lage anders aus und Beschäftigte müssen in den meisten Fällen nicht mit einem juristischen Nachspiel rechnen.

Welche Konsequenzen drohen bei Unpünktlichkeit

Wer etwa wegen eines angekündigten Streiks zu spät kommt, muss mit einer Kürzung des Gehalts für diesen Zeitraum rechnen. Auch eine Abmahnung kann die Konsequenz sein. Einen Anspruch darauf, die Arbeitszeit nachzuholen, haben Angestellte nicht. Gibt es diesbezüglich eine Regelung im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen kann die Situation anders aussehen. Für Beschäftigte mit Gleitzeit kann es außerdem einfacher sein, die verlorene Zeit nachzuarbeiten.

Können Angestellte bei einem Streik im Homeoffice bleiben?

Bei einem Streik im Homeoffice zu arbeiten, geht nicht ohne die Rücksprache mit dem Arbeitgeber. Ein Anspruch auf Homeoffice besteht zurzeit nicht. Betroffenen ist zu raten, die Situation mit ihrem Vorgesetzten zu besprechen. Vielleicht lässt sich die Situation ganz einfach lösen.

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Quellen: T-Online | Handelsblatt

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