Arbeitszeugnis
Um sich bei einer neuen Firma zu bewerben, brauchen Arbeitssuchende neben einem Anschreiben und einem Lebenslauf auch ein Arbeitszeugnis. Doch was kann man tun, wenn das letzte Arbeitszeugnis nicht so ausgefallen ist, wie man es gerne hätte?
Zunächst einmal hat nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Weiterhin muss das Zeugnis nicht nur verständlich und ohne verstecke Aussagen formuliert sein, sondern auch wohlwollend. Demnach kann man sich gegen eine schlechte Bewertung durchaus zur Wehr setzen.
Arbeitgeber können nicht einfach schreiben, was sie möchten. Es gibt bestimmte Regeln, denen sie sich beugen müssen. So muss der Arbeitgeber beispielsweise mindestens ein Arbeitszeugnis in einfacher Form anfertigen. Arbeitnehmer können aber auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen.
Im Jahr 2014 urteilte das Bundesarbeitsgericht zudem, dass Arbeitszeugnisse mindestens mit der Note „befriedigend“ auszustellen sind. Fertigt der Arbeitgeber ein schlechteres Zeugnis an, muss er dieses begründen. Möchten Arbeitnehmer allerdings ein besseres Zeugnis haben, liegt die Beweislast bei ihnen.
Wer unzufrieden ist, sollte sich dementsprechend rechtlichen Beistand suchen. Dieser kann das Zeugnis auf Formulierungen oder falsche Angaben prüfen und Ihnen Ratschläge für das weitere Vorgehen geben. Ebenfalls sinnvoll kann es sein, zunächst mit dem Vorgesetzten zu reden. Es kommt oftmals vor, dass Fehler in Arbeitszeugnissen nicht beabsichtigt sind und Arbeitgeber Formulierungen ändern.
Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.