Die Methoden sind jedoch unterschiedlich
Nach Berichten der Zeit wollten viele Arbeitgeber, dass sich die Beschäftigten impfen lassen. Die Mittel sind jedoch unterschiedlich. Es gibt sowohl Prämien als auch Kündigungen. Auch die Forderung nach einer Impfpflicht steht weiterhin im Raum.
So bringt die Zeit beispielsweise Stefan Buchers mittelständisches Chemieunternehmen an. Da er den Betriebsausfall durch Corona-Infektionen minimieren möchte, bekommen Beschäftigte, die sich impfen lassen, 500 Euro. Er möchte die Mitarbeiter nicht kaufen, sondern sie belohnen, wenn sie dem Betrieb etwas Gutes tun. Das Geld sei also ein Dank.
Da wir uns in der kalten Jahreszeit befinden, gibt es laut der Zeit viele Unternehmen, die Infektionen fürchten. Zwar sind aktuell ungefähr 80 Prozent der Erwachsenen vollständig geimpft, aber das sei noch zu wenig. Denn keiner möchte ein stillstehendes Unternehmen oder Infektionstreiber werden.
In den USA wurden schon früh Belohnungen für Impfungen verteilt. Viele Firmen müssen dies jedoch, durch die Einführung der Impfpflicht im September, nicht mehr anbieten. Die Impfpflicht gilt für rund zwei Drittel der Arbeitskräfte in den USA.
In Deutschland ist dies zurzeit rechtlich nicht erlaubt. Gerade für international agierende Unternehmen ist die Situation schwierig. So darf beispielsweise die Lufthansa ihre Angestellten nicht zu einer Impfung zwingen, Ungeimpfte dürften dann aber auch Hongkong nicht anfliegen. Nur Geimpften ist dort die Einreise erlaubt. Die Airline ist daher für eine Impfpflicht des Kabinenpersonals.
Es gibt aber auch noch ein anderes Modell, und zwar die Bestrafung. So verweigerte ein Klinikum in Ludwigshafen seinen Beschäftigten, die ohne nachvollziehbaren medizinischen Grund eine Impfung ablehnten, die Fort- und Weiterbildungen zu finanzieren. Laut des Geschäftsführers werden tarifgebundene Lohnerhöhung weiterhin ausgezahlt. Impfverweigerer sollten aber nicht für ihr egoistisches Handeln belohnt werden, so der Geschäftsführer.
Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.
Quelle: Zeit