Gefälschte Gehaltsabrechnungen rechtfertigen Kündigung

Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (LArbG)

Das Landesarbeitsgericht Hamm musste am 19. August 2021 in einem Fall entscheiden, ob die arbeitgeberseitige außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters, der seine Gehaltsabrechnungen fälscht, wirksam ist. Das Gericht entschied zu Gunsten des Arbeitgebers. Die außerordentliche fristlose Kündigung sei wirksam (Az. 8 Sa 1671/19). Nach Ansicht des Gerichts lag ein wichtiger Grund nach § 626 BGB vor, der die Kündigung gerechtfertigt habe.

bild gefaelschte gehaltsabrechnungen rechtfertigen kuendigung 1

Der gekündigte Arbeitnehmer war als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Er hatte den Wunsch ein Wohngebäude zu erwerben und mit einem Bankdarlehen zu finanzieren. Wie bei einer Finanzierungsanfrage üblich, legt der Mitarbeiter der Bank drei Gehaltsabrechnungen vor. Etliche Monate später wird der Arbeitgeber von der Polizei kontaktiert. Die Beamten wollten im Zuge der Ermittlung in einem Betrugsverfahren wissen, ob die vorgelegten Gehaltsabrechnungen inhaltlich korrekt seien. Der Arbeitgeber konnte die Angaben nicht bestätigen, sodass offensichtlich war, dass bei der Kreditanfrage falsche Angaben gemacht wurden.

Nach bekannt werden der Fälschungen konfrontiert der Arbeitgeber den Mann mit dem Vorwurf der Fälschung von Gehaltsabrechnungen. Er stellt den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung frei und kündigt das Arbeitsverhältnis fristlos. Gegen die fristlose Kündigung wehrt sich der 27-jährige Mitarbeiter mit Hilfe einer Kündigungsschutzklage.

Unstrittig war, dass der Angestellte bei seiner Kreditanfrage gefälschte Lohnabrechnungen vorgelegt hat. Das Gericht bewertete dieses außerdienstliche Fehlverhalten so, dass dieses grundsätzlich die Eignung für seinen Job „nachhaltig in Frage“ stellt. Als kaufmännischer Angestellter führe er Vertragsgespräche mit Kunden, erläutere Vertragsmodalitäten, müsse Daten korrekt erfassen und generiere Vertragsabschlüsse. Dabei müsse er sich seriös, rücksichtsvoll und gesetzeskonform verhalten. Genau diese Pflichten habe er bei seiner privaten Kreditanfrage aus wirtschaftlichem Eigennutz grob verletzt, so dass das Gericht im Sinne des Arbeitgebers entschied. Die fristlose Kündigung bleibt wirksam.

Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de

Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.

Quelle: handwerk.com

DIESEN BEITRAG TEILEN ODER BEWERTEN:
Nach oben scrollen