Arbeitsverweigerung: Ein Kündigungsgrund?
Ein Arbeitsverhältnis bringt sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber Pflichten mit sich. Das Unternehmen muss seine Angestellten rechtzeitig bezahlen und diese müssen ihrer Arbeit nachkommen. Doch was passiert, wenn Angestellte die Arbeit verweigern? Und was versteht man überhaupt darunter? Grundsätzlich versteht man unter Arbeitsverweigerung das willentliche Nichterfüllen von Pflichten aus dem Arbeitsvertrag. Willentlich bedeutet, dass sich der Beschäftigte bewusst dazu entscheidet. Dies kann unter bestimmten Umständen zu einer Kündigung führen. Wiederholt sich die Verweigerung der Arbeit, nennt man dies beharrliche Arbeitsverweigerung. Diese berechtigt den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung.
Wann droht die Kündigung bei Arbeitsverweigerung?
Grundsätzlich können Arbeitgeber bei einer Arbeitsverweigerung einem Mitarbeiter fristlos kündigen. Dabei ist es egal, ob der Angestellte die Arbeit komplett verweigert, zum Beispiel durch Fernbleiben, oder nur teilweise indem er früher Feierabend macht oder einzelne Aufgaben nicht erfüllt. Allerdings ist es selten eindeutig, wann es sich um eine beharrliche Arbeitsverweigerung handelt, die eine Kündigung legitimiert. Daher werden diesbezügliche Streitigkeiten vielfach vor dem Arbeitsgericht entschieden. Oftmals muss das Gericht genau analysieren und prüfen, warum und inwieweit ein Mitarbeiter seiner Arbeit nicht nachgegangen ist. Vielleicht hatte der Betroffene einen berechtigten Grund für sein Handeln, vielleicht aber auch nicht.
Unter beharrlicher Arbeitsverweigerung versteht man, dass ein Angestellter mehrfach bewusst eine vertraglich geregelte Arbeit verweigert.
Um eine Kündigung vor Gericht zu begründen, muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Angestellte bewusst und wiederholt seine Arbeitsleistung nicht erbracht hat. Dies gilt dann als beharrliche Arbeitsverweigerung und wäre zum Beispiel der Fall, wenn der Angestellte mehrfach nicht zur Arbeit erschienen ist. In der Regel muss der Chef aber dennoch zunächst eine Abmahnung aussprechen, bevor er einem Angestellten gerichtsfest kündigen kann. Arbeitet ein Mitarbeiter mal zu langsam, ist dies kein Kündigungsgrund. Es kann aber einer werden, wenn dieser systematisch und willentlich langsam arbeitet. Das muss dann aber vom Arbeitgeber bewiesen werden. In folgenden Fällen darf der Arbeitgeber aufgrund von Arbeitsverweigerung handeln:
- Fernbleiben von der Arbeit
- Arbeiten mehrfach nicht erfüllen (beharrliche Arbeitsverweigerung)
- Keine Überstunden leisten, obwohl diese vertraglich festgelegt sind
- Androhung einer Krankheit
Kann Arbeitsverweigerung erlaubt sein?
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, welche Aufgaben sie überhaupt übernehmen müssen und wann sie sich weigern dürfen, ohne dass dies eine rechtmäßige Kündigung aufgrund der Arbeitsverweigerung zur Folge hat. Auch wenn grundsätzlich zugewiesene Arbeiten erledigt werden müssen, gibt es Ausnahmen. Niemand muss beispielweise die Toilette putzen, obwohl er als Kaufmännischer Angestellter beschäftigt ist.
Es gibt aber noch andere Situationen, in denen man die Arbeit verweigern darf. Zahlt der Arbeitgeber beispielweise den Lohn nicht mehr, kann der Mitarbeiter die Arbeit verweigern, weil sie dann persönlich nicht zumutbar ist. Der Lohnrückstand sollte in diesem Fall aber mindestens zwei bis drei Monate betragen, also erheblich sein. Zudem darf weder ein zu großer wirtschaftlicher Schaden entstehen, noch absehbar sein, dass der Arbeitgeber wieder zahlt. Auch Aufgaben, die offensichtlich gegen den Arbeitsvertrag, einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder Gesetzte verstoßen, müssen selbstverständlich nicht ausgeführt werden. Dies gilt ebenso, wenn die geforderte Tätigkeit gegen den Glauben oder die Moral eines Mitarbeiters verstößt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber dem Angestellten eine andere Tätigkeit im Rahmen des Arbeitsvertrages zuweisen. Ist dies nicht möglich, kann eine Kündigung auch vor Gericht Bestand haben.
Beispielfall: Ein muslimischer Angestellter eines Einzelhandelsmarktes weigerte sich, alkoholische Getränke zu stapeln. Ihm wurde deswegen ordentlich und außerordentlich gekündigt. Das Landesarbeitsgericht (LA) Schleswig-Holstein hielt die ordentliche Kündigung für wirksam. Der Fall ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. Dieses meinte, dass die Kündigung nur wirksam ist, wenn es keine naheliegenden weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten gibt und verwies den Fall zurück an das LAG (BAG, Urteil vom 24.02.2011, Az. 2 AZR 636/09).
Die Arbeit darf auch verweigert werden, wenn die Aufgabe außergewöhnlich gefährlich oder gesundheitsgefährdend ist. Ein Mitarbeiter der Feuerwehr darf demnach nicht auf der Wache bleiben, wenn er zum Löschen eines Brandes gerufen wird.
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Häufige Fragen
Was ist eine beharrliche Arbeitsverweigerung?
Eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer die gleiche Arbeit beziehungsweise Aufgabe mehrfach nicht erfüllt.
Wann ist eine Arbeitsverweigerung legitim?
Arbeitsverweigerung ist dann legitim, wenn die Aufgaben nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurden oder gegen die Moral beziehungsweise den Glauben verstoßen. Auch außergewöhnlich gesundheitsgefährdende oder gefährliche Aufgaben müssen nicht ausgeführt werden.
Kann man bei Arbeitsverweigerung gekündigt werden?
Grundsätzlich ist es möglich, aufgrund einer Arbeitsverweigerung zu kündigen. Allerdings muss Wirksamkeit der Einzelfall betrachtet werden. Nicht alle Aufgaben müssen erfüllt werden. So müssen beispielweise Aufgaben, die gegen die eigene Moral oder den Glauben verstoßen, nicht erfüllt werden.
Kann ich meine Arbeit verweigern?
Grundsätzlich muss die Arbeit, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist, erfüllt werden. Niemand muss also die Toilette putzen, wenn er als Buchhalter eingestellt wurde. Auch kann man sich weigern, Aufgaben zu erfüllen, die gegen den Glauben oder Moral verstoßen oder außerordentlich gesundheitsgefährdend beziehungsweise gefährlich sind.
Kann man wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt werden?
Verweigert ein Arbeitnehmer die Arbeit, kann er durchaus fristlos gekündigt werden. Allerdings muss immer der Einzelfall abgewogen werden. In der Regel wird auch vor einer Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen.