Arbeitslosengeld 2 auf dem Prüfstand
Keine Arbeitsmarkt- und Sozialreform in der Bundesrepublik Deutschland war und ist derart umstrittenen, wie das Arbeitslosengeld 2, auch bekannt als Hartz 4. Während der Staat bis einschließlich 2004 noch zwischen Arbeitslosengeld und Sozialhilfe unterschied, liegt seit dem 01. Januar 2005 alles in der Hand der Bundesagentur für Arbeit. Sozialhilfe ist seitdem nur noch für Menschen gedacht, die aus gesundheitlichen Gründen absolut nicht mehr in der Lage sind, zu arbeiten oder ein sehr niedriges Renteneinkommen beziehen. Was Bezieher von Hartz 4 wissen sollten und welche Pro & Contra Argumente den Diskurs um die Hartz-Reform bestimmen, soll im Folgenden erläutert werden.
Wer hat Anspruch auf Hartz IV
Um Arbeitslosengeld 2 beziehen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein:
- Der aktuell verfügbare Lebensunterhalt ist nicht ausreichend
- Das 15. Lebensjahr ist vollendet und das Rentenalter noch nicht erreicht
- Der Antragsteller muss mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können
- Gewöhnlicher Aufenthalt ist in Deutschland (Der Ort, an dem sich eine Person nicht nur vorübergehend aufhält, sondern wo sie ihren Lebensmittelpunkt hat)
Zudem muss der Antragssteller mitteilen, wenn er sich eine Wohnung teilt, also in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer erwerbsfähigen, leistungsberechtigten Person lebt. Dies kann der Ehepartner oder Lebenspartner des Antragsstellers, im Haushalt lebende Kinder des Antragsstellers oder des Partners sein.
Was leistet das Arbeitslosengeld 2?
Grundsätzlich erhalten Bezieher von Harz 4 einen Regelsatz, der sich an Alter und Lebenssituation misst. Nachfolgend die im Jahr 2019 festgelegten Regelsätze:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 424 €
- Leistungsberechtigte Erwachsene innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft: 382 €
- Junge Erwachsende im Alter von 18-25 Jahren im Haushalt der Eltern: 339 €
- Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren: 322 €
- Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 14 Jahren: 302 €
- Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren: 245 €
Dazu kommen die Kosten für Unterkunft und Heizung sowie die Befreiung von der GEZ-Gebühr. Die Stromkosten hingegen übernimmt der Betroffene selbst. Anders verhält es sich wiederum mit den Kosten für eine dezentrale Wassererwärmung, die als Mehrbedarf vermerkt ist. Einen Anspruch auf individuellen Mehrbedarf haben auch Schwangere, Alleinerziehende, Behinderte, Menschen mit schwer chronischen Erkrankungen, oder Betroffene, die eine kostenaufwendige Ernährung benötigen.
Aber es gibt auch Vergünstigungen, von denen im Prinzip jeder Harz 4 Bezieher profitieren kann. Benötigt dieser beispielsweise neues Mobiliar oder ist seine Waschmaschine defekt und nicht mehr reparierbar, kann er sich je nach Dringlichkeit eine Kostenübernahme oder zumindest ein Darlehen vom Amt erhoffen.
Wie beantrage ich Hartz 4?
Um die Beantragung von Arbeitslosengeld 2 schon im Vorfeld so unkompliziert wie möglich zu gestalten, sollten Sie neben dem vollständig ausgefüllten Antrag auch Ihren Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate sein darf, mit sich führen. Zudem benötigt Ihr Sachbearbeiter die Kontoauszüge der letzten drei Monate (bei Selbstständigen kann der Zeitraum auch sechs Monate betragen), Ihren Mietvertrag samt Heiz- und Nebenkostennachweis sowie einen Einkommens- und Vermögensnachweis.
Hartz 4 im Kreuzfeuer der Kritik
Abgestempelt und gebrandmarkt! Kritiker äußern, dass insbesondere Langzeitarbeitslose durch Hartz 4 erst recht in eine Abwärtsspirale geraten würden. Ob dem so ist, lässt sich schwer pauschal belegen. Fakt aber ist, dass die sogenannten „Aufstocker“ ein unrühmlicher Nebeneffekt des Hartz-Systems sind.
Aufstocker – das sind Arbeitnehmer, die von ihrem Gehalt allein nicht leben können und daher auf Arbeitslosengeld 2 angewiesen sind. Das Einkommen eines solchen Geringverdieners wird auf Hartz 4 angerechnet. Böse Zungen behaupten, dass so manch Arbeitgeber auf dieses System spekuliert, zumindest aber davon profitiert, indem er vor diesem Hintergrund die Löhne niedrig hält.
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