Arbeitsgericht Braunschweig
Im Rahmen der Dieselaffäre wurde ein Motorenchef von VW gekündigt. Er klagte und bekam nun vom Arbeitsgericht Braunschweig recht.
Die wichtige Frage in dem Konflikt betraf die Genehmigung der Weiterentwicklung einer manipulativen Softwarefunktion. Hatte die Führung bei einem Treffen mit den Technikern diese erteilt? In Tests aktivierte diese die komplette Reinigung der Dieselabgase. Im normalen Straßenbetrieb kam es jedoch zu erheblich überhöhten Mengen an Stickoxiden. Später wurde dies bekannt als der Dieselskandal.
Der frühere Betriebsleiter wurde im Zuge dessen von VW gekündigt. Allerdings ging er dagegen vor und hatte Erfolg. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Weiterhin erklärte das Gericht, dass die Vorwürfe, er habe die Anwendung der Abgassoftware nicht verhindert, sich nicht als Verletzung der Pflichten werten ließe, so die FAZ auf Grundlage von Informationen der dpa.
Laut der FAZ hatte eine Trennung von mehreren hochrangigen Mitarbeitern stattgefunden. Der Kläger dieses Falls gehörte aber nicht zu den vier Beschuldigten des ersten großen Betrugsprozesses. Dennoch soll er zu einer größeren Gruppe gehören, gegen die in Braunschweig Anklage erhoben wurde. Ein Ergebnis stehe in dem Fall aber noch aus.
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Quelle: faz.net