Urlaubstage
Wer für eine längeren Zeitraum ein Praktikum absolviert, möchte vielleicht aus unterschiedlichsten Gründen auch den ein oder anderen Tag Urlaub nehmen. Vielleicht steht ein Geburtstag oder auch ein Umzug an. Doch hat man einen Anspruch darauf?
Mit dieser Frage hat sich kürzlich das Handelsblatt beschäftigt. Demnach gebe es beispielsweise für ein Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums oder einer Ausbildung keinen Urlaub. Wer dennoch Urlaub bekommt, müsse die Tage eventuell dranhängen, um die Praktikumsdauer zu erreichen.
Bei freiwilligen Praktika sehen die Situation allerdings anders aus. In diesem Fall gebe es bei einer Fünf-Tage-Woche, dem gesetzlichen Mindestanspruch nach, 24 Urlaubstage pro Jahr.
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Quelle: Handelsblatt