Testpflicht von Beschäftigten kann durch Länder umgesetzt werden

Gesundheitsminister von Bund und Ländern geben grünes Licht

Einem Artikel des Business Insider zufolge haben am Montag die Gesundheitsminister von Bund und Ländern grünes Licht für eine Testpflicht von Beschäftigten gegeben. Die rechtliche Grundlage für Beschäftigte zur Pflicht der Vorlage eines Testes folgt gemäß dem verabschiedeten Text aus § 28a Absatz 1 Nummer 2a Infektionsschutzgesetz (IfsG). Der Text führt weiterhin aus, dass „allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können.“

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Auf dieser rechtlichen Basis können die Länder eine Testvorlagepflicht in den jeweiligen Landesverordnungen verankern. Dies würde bedeuten, dass Beschäftigte in Unternehmen mit Kundenkontakt, wie zum Beispiel Restaurants, Hotels oder Friseure, einen negativen Corona-Test für den Zugang zum Betrieb vorlegen müssten. Alternativ haben die Länder auch die Möglichkeit ihre Verordnungen, auf Basis des Infektionsschutzgesetzes, so zu gestalten, dass auch Impf- oder Genesungsnachweise genügen. Eine derartige Umsetzung wäre analog der 3G-Regel in der Gastronomie.

Noch offen ist allerdings, wie die Länder eine solche Testvorlagenpflicht umsetzen. Laut dem Business Insider war am Samstag noch von einem Beschlussentwurf, mit einer bundeseinheitlichen Regelung die Rede. Von diesem Ziel ist in dem finalen Beschluss nichts mehr übrig.

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Quelle: Business Insider

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