Darauf kommt es an
Ab und zu kommt es vor, dass Arbeitnehmer sich für einen Job bewerben, diesen dann aber doch nicht möchten. Vielleicht haben sie ein besseres Angebot erhalten, das Bauchgefühl stimmt nicht oder die Konditionen stimmen nicht mit dem überein, was man sich vorgestellt hat. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei der Absage eines Jobangebots ankommt.
Es ist ganz normal, dass Arbeitnehmer sich auf mehrere Stellen bewerben. Daher müssen sich Arbeitnehmer, die einen Job absagen, auch nicht schlecht fühlen. Dennoch ist es wichtig, die Entscheidung schnellstmöglich weiterzugeben. So kann die Firma einem anderen Bewerben Bewerber oder einer Bewerberin zusagen.
Unerlässlich ist es auch immer höflich zu bleiben. Zum einen weiß jeder, dass man sich immer zweimal im Leben sieht und zum anderen steht vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt nochmal eine Tür offen.
Personaler stecken viel Zeit und Vorbereitung in Bewerbungsgespräche, daher ist es zudem sinnvoll sich für das Jobangebot zu bedanken. Kommt das Unternehmen grundsätzlich für einen infrage, kann man auch Kleinigkeiten, die einen stören, gerne in dem Schreiben mitteilen. Auch Begründungen, wieso man sich gegen den Job entschieden haben, sind durchaus möglich. Allerdings sollte man nicht zu sehr ins Detail gehen. So kann man beispielsweise schreiben, dass man eine andere Stelle angenommen hat, die noch besser den Erwartungen entsprochen hat.
Wer professionell wirken möchte, sollte am Ende der Absage dem Unternehmen noch viel Erfolg bei der weiteren Suche wünschen. So kann man höflich das Ablehnungsschreiben abrunden.
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Quelle: wmn.de