Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist Berufung zurück
Infolge eines Kranunfalls kündigte der Stahlkonzern Outokumpu Nirosta zwei Beschäftigte fristlos. Die Vorwürfe lauteten: fehlerhaftes Verhalten, Verstoß gegen Betriebsanweisungen sowie Außerachtlassen einer Sicherheitsunterweisung.
Zunächst widersprach der Betriebsrat den Kündigungen. Denn der Arbeitgeber habe Sicherheitsunterweisungen nicht so durchgeführt, wie behauptet und bei einem ähnlichen Unfall zuvor habe der Arbeitgeber nötige Vorsichtmaßnahmen nicht umgesetzt. Weitere Argumente waren, dass die Betroffenen mehr als 20 Jahre ohne Auffälligkeiten im Unternehmen gewesen seien und es zudem auch andere Stellen gebe, bei denen das Steuern von Kränen nicht der Schwerpunkt sei. Der Arbeitgeber kündigte dennoch. Die Betroffenen klagten daraufhin.
Das Arbeitsgerichts Krefeld entschied, dass die Kündigungen nicht rechtmäßig waren. Der Arbeitgeber ging in Berufung. Aber auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf wies die Berufung in beiden Fällen ab.
Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.
Quelle: LokalKLick.eu