Gehaltszahlung
Der ein oder andere Arbeitnehmer wird es schon erlebt haben, dass das Gehalt nicht pünktlich eingegangen ist. Doch wie geht man damit um und welche Folgen kann eine verspätete Zahlung des Arbeitgebers haben?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Lohn und Gehalt. Während der Löhne sich nach der Anzahl der gearbeiteten Stunden richtet, ist das Gehalt eine vertraglich festgelegte Summe. Bis wann das Gehalt Eingängen sein muss, regelt § 614 BGB. Darin steht:
- Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.
In der Regel heißt dies, dass das Gehalt am letzten Tag des Monats gezahlt werden sollte.
Abweichungen sind möglich
Ist im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart, gilt diese Regelung. So kann beispielsweise vereinbar werden, dass das Gehalt bereits zur Monatsmitte ausgezahlt wird. Weiterhin können auch in Tarif- oder Betriebsvereinbarungen andere Termine zur Auszahlung des Gehalts festgelegt sein.
Was passiert, wenn das Gehalt nicht pünktlich ist?
Zahlt der Arbeitgeber das vereinbarte Gehalt nicht bis zum Ende des Monats, gerät er in Verzug. Dieser beginnt am Folgetag, also am zweiten Tag des folgenden Monats. Eine Mahnung muss dafür nicht ausgesprochen werden.
Es kann aber auch vorkommen, dass die Verzögerung durch eigene Bank kommt. Je nachdem, wann diese die Umsätze bucht. Grundsätzlich sollten Gehälter allerdings am Folgetag der Überweisung beim Arbeitnehmer eingehen.
Geht das Geld nicht rechtzeitig ein, hat man die Möglichkeit den Arbeitgeber zunächst schriftlich abzumahnen. Den Eingang des Schreibens sollte man sich bestätigen lassen. Kommt es zu durch die verspätete Gehaltszahlung zu finanziellen Schäden, können möglicherweise auch Schadenansprüche gegenüber dem Arbeitgeber entstehen.
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Quelle: Tagesspiegel