Abmahnung wegen zu Spätkommens

Was Sie wissen sollten

Spricht Ihr Arbeitgeber eine Abmahnung aus, weil Sie zu spät gekommen sind, sollten Sie das nicht unterschätzen. Wer ständig zu spät kommt, dem kann tatsächlich eine Kündigung drohen.

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Nach wie vor gibt es immer noch viele Branchen und Berufe, die feste Arbeitszeiten haben. Angestellte im Krankenhaus oder Kleidungsgeschäft können beispielsweise nicht einfach eine Stunde später kommen. Aber auch, wenn viele Beschäftigte in Büros in Gleitzeit arbeiten und es eher schwierig ist zu spät zu kommen, müssen diese sich zu den vorgeschriebenen Zeiten an ihrem Arbeitsplatz befinden.

Grundsätzlich kann es immer mal einen wichtigen Grund geben, wieso man zu spät gekommen ist. Klären Sie das in dem Fall schnellstmöglich mit ihrem Vorgesetzten. Sollte es dennoch zu einer schriftlichen Abmahnung kommen, landet diese in der Personalakte. Gut wäre, wenn Sie mit Ihrem Chef eine andere Lösung finden. Denn eine Abmahnung kann eine Vorstufe zur Kündigung sein. Wie viele Abmahnungen nötig sind, bevor der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen kann, ist ganz unterschiedlich und hängt von der Schwere des Fehlverhaltens ab.

Ist die Abmahnung trotzdem nicht mehr abzuwenden, sollten Sie eine Gegendarstellung für die Personalakte formulieren. Denn die eigene Sichtweise kann im Falle eines Kündigungsschutzprozesses wertvoll sein.

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