Warum die Unterschrift auf einer Abmahnung nicht immer ratsam ist
Permanent zu spät gekommen, die Pausenzeiten überzogen oder beim privaten Surfen im Internet erwischt: Bei Fehlverhalten am Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer vom Chef mit einer Abmahnung bestraft werden. Der arbeitsrechtliche Warnschuss für den Angestellten kann bei erneuter Verfehlung schwerwiegende Folgen haben. Eine Abmahnung zu unterzeichnen, sollte daher wohlüberlegt sein.
Was eine Abmahnung formal enthalten muss
Die Abmahnung kann vom Arbeitgeber dann ausgesprochen werden, wenn der adressierte Mitarbeiter arbeitsrechtliche Verstöße begangen hat, bzw. nicht den im Arbeitsvertrag festgehaltenen Pflichten nachgekommen ist. Eine Abmahnung ist damit als Aufforderung zu verstehen, sich künftig „an die Regeln zu halten“.
Doch auch die Abmahnung unterliegt formalen Bedingungen. Dazu gehört die detaillierte Beschreibung des Fehlverhaltens samt Datum und Uhrzeit. Auch muss erkennbar sein, dass sich aus dem Verhalten ein Vertragsverstoß ergeben hat. Besonders wichtig für den Betroffenen ist der Hinweis auf die drohende Kündigung im Falle einer Wiederholung des unangemessenen Verhaltens.
Abmahnung niemals ungeprüft unterschreiben!
Auch wenn in der Praxis Arbeitgeber ihre Angestellten häufig dazu auffordern, die Abmahnung zu unterschreiben, besteht diese Pflicht in der Regel nicht. Vielmehr kann es von Vorteil sein, das Dokument eben nicht zu unterzeichnen. Bedeutet doch die Unterschrift den Inhalt der Abmahnung in vollem Umfang zu bestätigen.
Kommt es später einmal zur Kündigung, hat der Arbeitgeber die besseren Karten in der Hand, da der Mitarbeiter das in der Abmahnung dokumentierte Fehlverhalten bereits schriftlich anerkannt hat. Somit wird es auch für einen im Zuge des Kündigungsprozesses eingeschalteten Anwalt schwieriger, gegen die Entlassung vorzugehen.
Handlungsspielraum nach Erhalt einer Abmahnung
Daher ist es ratsam, unter Umständen nach Zustellung einer Abmahnung Bedenkzeit einzufordern, um juristischen Beistand zu konsultieren. Dieser kann den Schriftsatz auf mögliche Fehler überprüfen. Hilfreich kann es auch sein, die Abmahnung durch einen Passus ergänzen zu lassen, der lediglich den Empfang des Dokuments bestätigt, ohne dessen Inhalt vollumfänglich zuzustimmen.
Wer das Gefühl hat, unberechtigt abgemahnt worden zu sein, sollte sich im Unternehmen auf die Suche nach entlastenden Beweisen und Zeugen machen. Auch eine Gegendarstellung zu den Vorwürfen ist ein probates Mittel, um offiziell mit einer konträren Meinung Stellung zu nehmen.
Stellt sich schließlich heraus, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt war, hat der Beschäftigte das Recht, diese aus der Personalakte entfernen zu lassen. Stellt sich dabei der Arbeitgeber quer, kann das Anliegen auch mittels rechtlicher Schritte durchgesetzt werden.
Gefeuert.de macht sich für Ihre Abfindung stark!
Partneranwälte prüfen Ihre Kündigung
Ihnen wurde gekündigt? Holen Sie ohne Kostenrisiko das Bestmögliche mit Gefeuert.de heraus. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert Ihre Kündigung und beraten Sie telefonisch.
Reichen Sie dazu Ihre Kündigung bei Gefeuert.de ein. Für Sie entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von uns oder Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Sind Sie rechtsschutzversichert? Dann übernehmen wir zusätzlich Ihre Selbstbeteiligung.
Quelle: merkur.de