Corona-Maßnahmen
Mit der Zustimmung des Bundesrates zum neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss dann täglich einen Test vorlegen, um an den Arbeitsplatz zu dürfen. Doch wie soll das genau aussehen?
Ab dem 24. November müssen Beschäftigte dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test vorlegen. Um diesen Test müssen sie sich selbst bemühen. Es kann entweder ein Test gemacht werden, der vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, oder ein kostenfreier Bürgertest. Der Arbeitgeber muss aber weiterhin nur zwei kostenlose Test pro Woche zur Verfügung stellen. Hinzukommt, dass der Test vom Arbeitgeber zusätzlich noch unter Aufsicht durchgeführt werden muss. Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers täglich zu überwachen, ob die Vorhaben eingehalten werden und dies zu dokumentieren. Anderenfalls kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro drohen.
Erbringt ein Beschäftigter keinen Test, darf er den Arbeitsplatz nicht betreten. Aufgrund der nicht erbrachten Arbeitsleistung kann eine Lohnkürzung die Konsequenz sein. Sollte sich der Vorfall wiederholen, können auch eine Abmahnung oder Kündigung drohen. Oftmals werden Arbeitgeber allerdings zunächst das Gespräch suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Der Betrieb muss immerhin weitergehen. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wird auch die Homeofficepflicht wieder eingeführt. Dies könnte auch eine Option sein, wenn keine betrieblichen Gründe dagegensprechen. Die 3G-Regelung ist erstmal bis zum 19. März 2022 befristet.
Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.