Aufhebungsvertrag
Möchte man ein Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich beenden, weil man beispielsweise einen neuen Job hat oder unzufrieden ist, hat man die Möglichkeit, den Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag zu bitten. Was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Im Gegensatz zu einer Kündigung ist der Aufhebungsvertrag eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Kündigungsfristen müssen dabei keine eingehalten werden. Dies ist einer der größten Vorteile. Unter bestimmten Umständen besteht zudem die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Der Aufhebungsvertrag kann für den Arbeitnehmer jedoch auch Nachteile mit sich bringen. So müssen Beschäftigte, die einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, beispielsweise mit einer Sperre des Arbeitslosengelds rechnen. Ausnahmen gibt es bei wichtigen Gründen. Auch sollte man immer schauen, was für Regelungen noch im Aufhebungsvertrag festgelegt sind. Kommt der Arbeitgeber von sich aus auf den Arbeitnehmer mit einem Aufhebungsvertrag zu, sollte man diesen juristisch prüfen lassen. Eventuell kann man infolgedessen eine Abfindung herausholen.
Wie sieht ein Aufhebungsvertrag aus?
Stimmt der Arbeitgeber dem Aufhebungsvertrag zu, muss dieser schriftlich verfasst werden. Musterschreiben findet man im Internet oftmals kostenfrei. Wichtig ist, dass der Vertrag von beiden Seiten unterzeichnet wird und das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhaltet. Auch sollte eine eventuelle Abfindung dort festgehalten werden.
Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag
Stimmt der Arbeitgeber einem Aufhebungsvertrag nicht zu, haben Arbeitnehmer keine andere Möglichkeit, als eine fristgerechte Kündigung einzureichen. Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag besteht nämlich nicht. Oftmals helfen aber Gespräche mit dem Vorgesetzten.
Hilfe bei Kündigung über Gefeuert.de
Der Online-Service der CODUKA GmbH arbeitet eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen, deren Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung bundesweit vertreten. Mit Gefeuert.de können Arbeitnehmer ohne Kostenrisiko das Bestmögliche herausholen. Je nach Fall ist eine Abfindung, Kündigungsrücknahme, Terminverschiebung oder Wandlung einer außerordentlichen Kündigung in eine ordentliche möglich. Qualifizierte Partneranwälte prüfen detailliert die Kündigung von betroffenen Arbeitnehmern und beraten telefonisch. Dafür müssen Arbeitnehmer einfach ihre Kündigung bei Gefeuert.de einreichen. Für Arbeitnehmer entstehen dabei keine Anwalts- und Verfahrenskosten. Denn diese werden entweder von Gefeuert.de oder der Rechtsschutzversicherung des Arbeitnehmers übernommen. Eine Provision für Nichtrechtsschutzversicherte fällt nur im Erfolgsfall an. Für rechtsschutzversicherte übernimmt Gefeuert.de zusätzlich die Selbstbeteiligung.