Zeugnis-Codes und ihre Bedeutung
Arbeitszeugnisse sind nicht immer einfach zu entschlüsseln, denn meist klingen die Formulierungen positiv. Doch was steckt wirklich hinter den Formulierungen?
Arbeitgeber müssen Arbeitszeugnisse wohlwollend verfassen. Daher enthalten Sie keine negativen Formulierungen. Dennoch gibt es eine spezielle Zeugnissprache, um auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters eingehen zu können.
Folgende Formulierungen stehen für entsprechende Schulnoten:
- Note 1: „stets, immer, jederzeit zur vollsten Zufriedenheit“
- Note 2: „stets, immer, jederzeit zur vollen Zufriedenheit“
- Note 3: „zur vollen Zufriedenheit, stets zur Zufriedenheit“
- Note 4: „zur Zufriedenheit“
- Note 5: „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“
- Note 6: „war stets bemüht“
Weitere Geheimcodes, die in Zeugnissen zu finden sind:
„Es gab nie Anlass für Klagen.“ |
aber auch keinen Anlass für Lob |
„Leistungen wurden mit großem Fleiß und Interesse erledigt.“ |
Der Mitarbeiter war zwar eifrig, aber erfolglos. |
„ein umgänglicher Kollege“ |
Viele Kollegen mochten ihn dennoch nicht. |
„Der Beschäftigte war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.“ |
unangenehm und wichtigtuerisch |
„sehr genau“ |
Langsames Arbeiten |
aufgeschlossenes Wesen |
hat viel gequatscht |
Habe ich einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, nach § 109 der Gewerbeordnung (GewO) stet jedem Mitarbeiter ein schriftliches Zeugnis bei Beerdigung des Arbeitsverhältnisses zu. Dabei ist es egal, ob man selbst gekündigt hat oder der Arbeitgeber einem gekündigt hat. Das Zeugnis muss zudem in Papierform ausgehändigt werden. Wichtig ist es für den Arbeitnehmer, dass er das Zeugnis innerhalb von drei Jahren bekommt. Danach besteht kein Anspruch mehr.
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Quellen: T-Online, wirtschaftswissen.de