Diskussion um Impfabfrage
Darf der Arbeitnehmer abfragen, ob Beschäftigte geimpft sind oder nicht? Darüber ist in den letzten Tagen eine Diskussion entfacht. Arbeitgeber sind dafür und auch Gesundheitsminister Spahn ist dem gegenüber positiv gestimmt. Die Gewerkschaften sind aus Datenschutzgründen dagegen. Doch was ist rechtlich bisher möglich?
Der Datenschutz
Nach Angaben der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, zählen Gesundheitsdaten “zu den speziell geschützten besonderen Arten von personenbezogenen Daten”. Nach der EU-Datenschutzverordnung sei die Verarbeitung dieser Daten grundsätzlich untersagt.
Der Datenschutzbeauftragte Baden-Württembergs Stefan Brink sagte dem Handelsblatt darüber hinaus, dass Arbeitgeber weder fragen noch wissen dürfen, unter welchen Krankheiten ein Beschäftigter leide, auch nicht, ob er geimpft sei oder nicht.
Ausnahmeregelungen
Wenige Ausnahmen kann es durch das Bundesdatenschutzgesetz geben. Sollte die Abfrage für die Ausführung des Berufs wichtig sein, darf der Arbeitgeber eventuell nach den Daten fragen. So kann dies beispielsweise für Gesundheitsberufe gelten.
Was ist in der Zukunft geplant?
Momentan ist noch unklar, wie es weitergeht. Laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil müsse Jens Spahn handeln, um einen konkreten Gesetzesentwurf zu liefern. Dies scheint allerdings durch das Bundesdatenschutzgesetz schwer realisierbar.
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Quelle: Tagesschau