Erreichbarkeit im Urlaub
Wer in den Urlaub fährt, möchte möglichst nichts mit der Arbeit zu tun haben. Was passiert aber, wenn der Chef sich meldet oder Erreichbarkeit verlangt? Darf er das?
In der Regel müssen Arbeitnehmer nicht im Urlaub erreichbar sein. Der Anspruch auf Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Demnach dürfen Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten (§ 8 Bundesurlaubsgesetz). Telefonate und E-Mails sind also im Grunde tabu.
Es gibt aber Ausnahmen. Steht im Arbeitsvertrag drin, dass der Arbeitnehmer auch im Urlaub verfügbar sein muss, sollte geschaut werden, ob dies zulässig ist. Gewährt der Arbeitgeber freiwillig Urlaub, könnte es zudem andere Regelungen geben. Auch eine Notfallsituation kann eine Ausnahme sein.
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Quelle: Berliner Zeitung